Selbstkosten-Schnupperflug (Einführungsflug - Introductory Flight)
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COVID19-Hinweise:

Gemäß den Vorgaben in der aktuellen Verordnung der Bundesregierung und unter Berücksichtigung gilt die Einhaltung entsprechender Schutzmaßnahmen, also Verwendung von „FFP2-Masken“.

Bei Flügen (Introcuctionflights) benötigen wir einen Nachweis eines negativen PCR- oder Antigen-Tests (max. 48 Stunden alt).
Anerkannt werden offizielle Ergebnisse aus Teststraßen und Apotheken (in den meisten Fällen kostenlos!) auch Firmentestungen, sofern diese schriftlich nachgewiesen werden können.
Weiters ist auf Einhaltung des Mindestabstandes von mehr als zwei Meter zu achten. Bei Unterschreitung dieses Mindestabstandes ist auch im Freien das Tragen einer FFP2-Maske (oder höherwertig) obligatorisch.

Was zu erwarten ist

Ihre Reise beginnt, wenn Sie sich unserem zertifizierten Fluglehrer in das Flugzeug setzen und sich mit den Flugsteuerungen und -instrumenten des Flugzeugs vertraut machen. Bevor Sie sich auf den Rollweg begeben, konsumieren Sie und Ihr Fluglehrer eine Wettereinweisung vor dem Flug und planen Ihr Flugabenteuer.

Nach einer Inspektion vor dem Flug nehmen Sie den Pilotensitz in einem unserer Flugzeuge, eventuell einer Cessna 172 ein, dem beliebtesten und komfortabelsten einmotorigen Flugzeug der Welt. Mit Ihnen an den Kontrollen wird Ihr Instruktor Sie unterstützen, wenn Sie den Nervenkitzel des Starts erleben.

Für die nächsten 60 Minuten ist das Flugzeug in Ihren Händen. . . 
Ihr Instruktor demonstriert und beobachtet dann, wie Sie grundlegende Flugmanöver ausführen, während Sie die herrliche Aussicht genießen. Ihr Einführungsflug könnte der erste Schritt sein, um Privatpilot zu werden. Es kann die Verwirklichung Ihres Lebenstraums sein.

Beschreibung

Flug nach § 102 (4) Luftfahrtgesetz in Zusammenhalt mit der ZLPV 2006 idgF. und § 12 ZLPV Abs. 5 idgF, sowie in Anwendung der geänderten Betriebsvorschrift für kommerzielle Luftfahrt EU 965/2012  Artikel 2 (8) und ACG Betriebstüchtigkeitshinweis Nr. A-009 vom 3.6.2019

Sehr geehrte(r) Interessent(in),

Wir sind ein gemeinnütziger Verein, der eine Motorflugschule betreibt.

Der Selbstkostenflug-Schnupperflug, auch „Einführungsflug“ (introductory flight) ist unser Weg, Personen, die am Fliegen interessiert sind, an die Luftfahrt heranzuführen.
Er erfolgt im Rahmen unserer zugelassenen Ausbildungsorganisation zur Förderung des Flugsports oder der Freizeitluftfahrt zum Zweck der Gewinnung neuer Flugschüler oder neuer Mitglieder.
Ihr Schnupperflug wird unter Beachtung Ihres tatsächlichen Körpergewichtes mit einem Fluglehrer an Bord eines zwei- oder viersitzigen Luftfahrzeuges, zu Wasser oder zu Land durchgeführt. 

Wir informieren,

  • dass dass der Flug nicht gemäß den weitaus strengeren Bestimmungen des gewerblichen Luftverkehrs (Teil-CAT) der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 idgF durchgeführt wird.
  • dass persönliche Versicherungen (z.B. Lebensversicherungen) für diesen Flug eventuell nicht gelten.
  • dass der verantwortliche Pilot einen Flug jederzeit im Sinne der Flugsicherheit verlängern, verkürzen, abbrechen oder in sonst einer geeigneten Weise abändern kann.
  • abgesehen von den einzuführenden Personen sowie Mitgliedern der Ausbildungsorganisation (bzw. des Vereins) die Mitnahme von weiteren Passagieren nicht zulässig ist.
    Weitere interessierte - zusätzliche - Personen an Bord müssen jedenfalls Vereinsmitglied sein.

Übernehmen Sie die Kontrolle und melden Sie sich für eine Einführungsflugstunde an, um einen optimalen Eindruck davon zu bekommen, wie es ist, ein Pilot zu sein.

Ihr anfängliches Flugtraining wird entscheidend für den Rest Ihrer Flugkarriere - egal ob Sie professionell oder einfach nur zum Spaß fliegen wollen. 
Die richtige Flugschule zu finden, die Ihren Bedürfnissen, Ihrem Zeitplan und Ihrem Lernstil entspricht, ist von wesentlicher Bedeutung. 

Die MOTORFLUGUNION KLOSTERNEUBURG heißt Sie willkommen. 

Unser Team ist bestrebt, ein außergewöhnliches Erlebnis zu bieten, indem es die Flugsimulatortechnologie in traditionelles Flugtraining integriert, um sicherzustellen, dass jede Flugstunde lehrreich, effizient und natürlich unterhaltsam ist. Probieren Sie es aus und überzeugen Sie sich selbst.

SCHNUPPERFLUG

  • Ihr Fluglehrer führt Sie durch eine Inspektion vor dem Flug, einschließlich Informationen über Flugzeugteile und Flugsteuerungen (Einweisung in die wichtigsten Funktionen des verwendeten Luftfahrzeuges), insbesondere in Notverfahren, Notausstieg, Anschnallgurte, Kommunikation und gegebenenfalls Verwendung von Sicherheitsausrüstung (z.B. Fallschirm); es erfolgt vor Ihrem Flug eine aktuelle Berechnung von Masse- und Schwerpunkt sowie der Flugleistung;
  • Die zu fliegende Strecke kann mit dem Fluglehrer am Flugplatz vereinbart werden, die Flüge dürfen jedoch nur vom Ausgangspunkt zum Ausgangspunkt stattfinden und müssen nach Sichtflugregeln am Tag durchgeführt werden 
    Die zu fliegenden Routen können jedoch durch Lufträume oder operationelle Beschränkungen sowie Festlegung eines sicheren Flugweges beeinträchtigt werden, ebenso von der aktuellen Wettersituation inklusive Vorhersagen und Wettertrends
  • Sie haben die Möglichkeit, das Flugzeug während des Fluges zu steuern und grundlegende Manöver auszuprobieren
  • Sie werden eine realistische Vorstellung davon erhalten, wie Training und Fliegen aussehen
  • Fragen und Antworten nach dem Flug können Sie mit dem Lehrer besprechen
  • Aktuelle Berechnung von Masse- und Schwerpunkt sowie der Flugleistung;

    Besondere Flugzustände wie z.B. Kunstflugmanöver, höhere/niedrigere G-Lasten etc. erfordern eine ärztliche Bestätigung über medizinische Fitness
    Jede zusätzliche Maßnahme, die vom Piloten als notwendig erachtet wird, eine sichere und angenehme Flugerfahrung für die Passagiere zu gewährleisten, ist Voraussetzung für eine Flugdurchführung.

    VORAUSSETZUNGEN
  • Keine Erfahrung benötigt
  • Flüge sind für EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger verfügbar
  • Rufen Sie uns jederzeit an, um Ihren Flug zu planen

Eine fliegerärztliche Untersuchung ist nicht notwendig. Es besteht jedoch keine weitere Verpflichtung oder Bindung irgendetwas tun zu müssen, wenn ein Schnupperflug/Selbstkostenflug absolviert wurde!

Nach der Inspektion vor dem Flug nehmen Sie den Pilotensitz z.B. in unserer Cessna 172 ein, dem beliebtesten und komfortabelsten einmotorigen Flugzeug der Welt. Ihr Instruktor wird Sie bei der Steuerung begleiten, wenn Sie den Nervenkitzel des Starts spüren.

Für die nächsten 60 Minuten liegt das Flugzeug in Ihren Händen. . . Ihr Lehrer wird Ihnen zuerst die grundlegenden Flugmanöver demonstrieren und Sie dann beobachten, während Sie die herrliche Aussicht genießen. Ihr Einführungsflug könnte der erste Schritt sein, um Privatpilot zu werden. es kann die Verwirklichung Ihres Lebenstraums sein.

Wir ermöglichen für Sie Selbstkosten-Schnupperflüge mit:


Preise

Derzeit betragen die Selbstkosten für einen ca. einstündigen Schnupperflug auf einem Reise-/Landflugzeug nach LFG § 102 (4) in Verbindung mit ZLPV 2006 (Vereinsflug) inkl. Kurzmitgliedschaft, Fluglehrer/Pilot und Landegebühr ab Flugplatz Wiener Neustadt-Ost (ICAO-Code LOAN).
Treffpunkt am Flugplatz in A-2700 Wiener Neustadt, Viktor-Langstraße 18.

  • Motorflugzeug Zweisitzer € 298,-
  • Motorflugzeug Viersitzer € 375,- 
  • Motorflugzeug Viersitzer 172 Rocket € 415,-  

Hinweis: Die genannten Preise gelten pro Flugzeug, limitert auf die jeweils geltenden Betriebsvorschriften und Wetterbedingungen. Der Pilot entscheidet über die Durchführung des Fluges endgültig.
Das Gewichtslimit beträgt für einen Zweisitzer pro Person max. 75 kg. Ansonsten wäre je nach Beladung ein viersitziges Flugzeug zu wählen. 
​Bitte beachten Sie, dass bei einer Überschreitung des Standardgewichtes eine Reduktion der Personenanzahl an Bord verursachen kann.

Weitere interessierte - zusätzlich mitfliegende - Personen an Bord müssen jedenfalls Vereinsmitglied sein. Diese Kurzmitgliedschaft beträgt € 50,-.

Preisgarantie: 1 Jahr, bei unveränderten Treibstoffeinkaufspreisen durch unsere Vorlieferanten. 
Bei nachweislichen Treibstoffpreiserhöhungen ist die Treibstoffpreisdifferenz aufzuzahlen.
Gültigkeitsdauer des Gutscheines: 1 Jahr ab Ausstellung. 


Die Selbstkosten für einen Kunstflug mit unserem japanischen Militärtrainer  über einen Zeitraum von 30 Minuten (inkl. Fallschirm) betragen für das zweisitzige

  • Kunstflugzeug € 358,-

Wasserflugzeug im Wasserflugbetrieb derzeit nur nach persönlicher Rückfrage und vorher zu beantragender Landegenehmigung durch die zuständige Behörde.


Instrumentenflug und Gefahrentraining erhalten Sie auf unserem Flugverfahrenstrainer FNPT II. Ein Training entsprechend Ihrem Können ist jederzeit möglich.

  • Professioneller Flugsimulator € 230,-

    WIE KANN MAN UNSER SCHNUPPERFLUGANGEBOT IN ANSPRUCH NEHMEN?

  • Nach Überweisung des Betrages auf unser Konto wird im Gegenzug ein Gutschein an Ihre bekannt zu gebende Adresse übermittelt. 
  • Wir teilen Ihnen anschließend die Telefonnummer Ihres Fluglehrers mit. Der Termin kann direkt mit dem Fluglehrer vereinbart werden und ist auch kurzfristig möglich, sofern das Wetter passt. Ihr Gutschein ist dem Fluglehrer bei Flugantritt vorzuweisen.
  • Flugscheine
    Ein Gutschein/Flugschein ist ein Dokument, welches nicht übertragbar ist. Änderungen dürfen nur von autorisierten Personen vorgenommen werden. Aus versicherungstechnischen Gründen muß immer der Name des sich an Bord befindlichen Passagiers im Flugschein eingetragen sein. Bei Änderung des Namens ist die Neuausstellung eines Flugscheins erforderlich, für die eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 30,-- berechnet wird. 
    GUT ZU WISSEN:
     
  • Selbstkostenpreise
    Die genannten Preise sind die tatsächlichen Selbstkosten unseres Vereins. Daher ist unsere Tätigkeit beim Selbstkosten-Schnupperflug ausdrücklich nicht im Sinne einer gewerblichen Tätigkeit zu verstehen!
    Eine Kurzmitgliedschaft für den Schnupperflug ist in unserem Angebot beinhaltet!
     
  • Terminänderungen
    Können Sie Ihren bereits fixierten Flugtermin nicht in Anspruch nehmen, bitten wir um sofortige Benachrichtigung.
    Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang, dass uns ab Ihrer ursprünglichen Terminreservierung bereits Kosten für Organisation und Bereitstellung entstanden sind und eventuell das Flugzeug anderweitig nicht eingesetzt werden kann / uns eine andere Nutzungsmöglichkeit verloren geht.
    Kann jedoch das Luftfahrzeug anderweitig eingesetzt werden, so beträgt die Bearbeitungsgebühr EUR 50,-- pro Flugschein.
     
  • Annullierung/Stornierung durch den Passagier vor dem Flug
    Der Fluggast kann seinen Flug jederzeit vor Abflug (bitte schriftlich) stornieren, sofern die entstandenen Kosten vom Fluggast übernommen werden.
     
  • Fotografieren und Filmen
    Selbstverständlich dürfen Sie während des Fluges fotografieren oder Videoaufnahmen machen. Alle Fotos und Videoaufnahmen dürfen nur für private Zwecke genutzt werden. Bitte beachten Sie die Bestimmungen der DSGVO, insbesondere ob die fotografierten Personen eine Einwilligung für das Foto geben. Eine kommerzielle Nutzung ist ohne unsere Genehmigung nicht gestattet.
     
  • Annullierungen bei Technischen Problemen: 
    Auch wenn unsere Luftfahrzeuge zu Recht einen legendären Ruf hoher technischer Zuverlässigkeit hat, sind Unregelmäßigkeiten nicht ganz auszuschließen. Im Fall, dass diese vor dem nächsten Flug behoben werden müssen, kann es zu Verzögerungen oder Streichungen im Flugplan kommen. Mit Vornahme der Schnupperflugbuchung erklären Sie sich für den Fall, dass aufgrund von technischen Problemen Flüge annulliert werden, vorab einverstanden.
     
  • Kostenübernahme
    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keinerlei Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit einem Schnupperflug entstanden sind, übernehmen können. 

    §§§ - WICHTIGER HINWEIS:

  • Auf Grund einer oberstgerichtlichen Entscheidung müssen wir darauf hinweisen, dass es bei der Ausübung des Luftsports/Schnupperflügen - etwa beim Starten oder Landen, Kunstflugfiguren, Wasserstarts- und landungen usw. sowie durch Stolpern oder Fehlverhalten - natürlich auch zu Unfällen kommen kann. Wir sind jedoch bemüht dieses Risiko so gering wie möglich zu halten, bitte beachten sie deshalb jedenfalls die Anweisungen des Piloten!
  • Die Teilnahme am Schnupperflug erfolgt jedenfalls auf freiwilliger Basis, auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

    §§§ - SAFETY PRECAUTIONS
     
  • According to a Supreme Court decision we have to advice, that accidents in flying - e.g. because of take off or landing, aerobatic flights, seaplane takeoff and landing and further more also stumbling or wrong reaction during take of or landing - are possible. Of course we try to keep this risk as small as possible, therefore please obey to all the instructions of the pilot.
  • Please note that participation at a Taster Flight is purely volontary and at the participant´s own risk. MOTORFLUGUNION assumes no liability for any demage to persons or property that may occur during the tour.


ANLEITUNG FÜR SCHNUPPERFLUGGÄSTE

(1) Der Pilot ist der einzige, der befugt ist, Entscheidungen bezüglich des Fluges und des Fluges zu treffen.
Passagiere dürfen den Piloten niemals dazu veranlassen den Flug auf eine bestimmte Art und Weise durchzuführen, weil er der einzige ist, der weiß, wie man das Flugzeug sicher steuert. 

(2) Schlechte Wetterbedingungen sind ein Hauptgrund für Unfälle in der nichtgewerblichen allgemeinen Luftfahrt. Die Wetterbedingungen können sich schnell ändern, der Pilot kann daher einen Flug jederzeit abbrechen.
Einen Tag vor dem eigentlichen Flug sollte sich der Passagier beim Piloten telefonisch über die aktuelle Wettervorhersage und die Durchführbarkeit des Fluges informieren.

(3) Der Pilot kann aus Sicherheitsgründen oder aus betrieblichen Gründen und aus jedem anderen Grund die Beförderung eines Passagiers verweigern - ohne jede Begründung.

(4) Vor dem Flug wurde Ihnen ein Ticket für einen Flug mit einem bestimmten Flugzeugtyp ausgestellt.
Wenn sich Flugzeugtyp und -modell des Flugzeugs ändern, muss der Pilot den Passagier über eine solche Änderung informieren. Eine gleichwertige Vereinbarung ist vor dem Flug zu treffen.

(5) Der kostenpflichtige Flug wird unter alleiniger Verantwortung des Piloten im Rahmen des anwendbaren Fluges durchgeführt

(6)  Die Passagiere nehmen zur Kenntnis dass an Bord keine Toiletten vorhanden sind.

Anhang zur Sicherheitscharta der nichtkommerziellen Allgemeinen Luftfahrt

(1) Befolgen Sie die Anweisungen des Piloten
Es ist wichtig zu verstehen, dass der Pilot der einzige Entscheidungsträger im Flugzeug ist, da er / sie als Pilot das Kommando hat.
Vor dem Abflug kann der Pilot jederzeit entscheiden den Flug zu stornieren.
Fluggäste dürfen sich zu den Entscheidungen des Piloten nicht äußern, um zu vermeiden den Piloten davon abhalten, das Flugzeug sicher zu steuern.

(2) Respektieren Sie die Entscheidung des Piloten bezüglich Wettergefahren
Im Rahmen ihrer Pilotenlizenz haben Piloten eine Schulung zu den Wetterbedingungen und zum Wetter erhalten.
Folgen der Verschlechterung der Wetterbedingungen.
Die meisten Piloten dürfen nur visuell fliegen Einige Piloten haben sich möglicherweise für IFR (Instrument Flight Rules) qualifiziert und dürfen unter nicht sichtbaren Wetterbedingungen fliegen.
Zu jedem Zeitpunkt sind die Entscheidungen des VFR- als auch des IFR-Piloten, die über das Stattfinden eines Fluges, einen Umweg während des Fluges getroffen werden, zu respektierten.
Ein Passagier sollte niemals versuchen, einen Piloten zum Fliegen zu bewegen, wenn der Pilot sich anders entschieden hat. Es besteht sonst möglicherweise Gefahr für den Passagier und den Piloten.

(3) Beachten Sie das maximale persönliche Gewicht und/oder das Gepäckgewicht
Das Leichtflugzeug, in dem Sie fliegen werden, reagiert sehr empfindlich auf Gewichtsschwankungen und Veränderungen des Schwerpunktes durch Überladung.
Der Pilot ist ermächtigt das Gewicht, das die Passagiere für sich selbst und ihr Gepäck angegeben haben, zu prüfen, Eine Personen-Waage befindet sich im Briefing Office.
Es ist zwingend für Passagiere das Maximalgewicht nach dem Luftfahrzeug-Beladungsplan zu akzeptieren, sie müssen daher Ihr Gewicht genau vor dem Abflug angeben und den Piloten über Änderungen zu eventuell vorher gemachten Angaben informieren.
Über die Inanspruchnahme eines bestimmten Sitzes besteht kein Rechtsanspruch.

(4) Das Mitbringen von illegalen oder gefährlichen Gütern ist verboten
Der Passagier sollte niemals illegale oder gefährliche Güter mitnehmen. Wenn der Passagier über die gefährliche Beschaffenheit der beförderten Güter Zweifel hat
hat der Fluggast den Piloten zu informieren und der Pilot wird prüfen ob ein Transport möglich ist. Der Pilot kann Ihre Koffer jederzeit überprüfen und sich weigern, Sie mitzunehmen.
Wenn der PIlot sieht, dass Sie gefährliche Güter mit sich führen und der Pilot nicht informiert wurde, darf der Pilot Sie nicht an Bord nehmen.

(5) Seien Sie immer pünktlich
Bei der Flugplanung berücksichtigt der Pilot die geplante Abflug- und Ankunftszeit und die erwarteten Wetterbedingungen zu diesen Zeiten. Daher ist es wichtig, dass der Pilot zur geplanten Zeit abheben kann.
Bei Ungewissheit über die rechtzeitige Ankunft informieren die Passagiere den Piloten.

Egal wie Sie sich entscheiden, wir werden uns gerne sehr um Sie bemühen! 


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Wir betreiben laufend PPL(A)-Kurse, bei denen bei Gefallen kurzfristig in eine Pilotenausbildung eingestiegen werden kann.
Wie ein Schnupperflug ablaufen kann und was die Medien darüber berichten lesen Sie bitte nachfolgend:


Für Rückfragen stehen wir gerne unter 02243-34500 oder auf der Kontakt-Seite zur Verfügung. Rufen Sie uns allenfalls bitte an. Wir werden uns gerne um Sie bemühen.