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PPL(A)-Kurs
03 05 2022 -
AFZ-Flugfunk-Kurs
0 05 2022 -
Instructor-Refresher FI
09 05 2022 -
CRI(SPA)-Kurs
0 05 2022 -
ATPL(A)-Kurs
03 05 2022 -
MEP(A)-Land-Kurs
0 05 2022 -
NR-Night Rating-Kurs
0 05 2022 -
FI(A)-Fluglehrer-Kurs
25 04 2022 -
Drohnen-Aufbaukurs A1/A3
0 04 2022 -
SEP(sea)-Wasserflugkurs
0 06 2022 -
Kunstflugberechtigung-Kurs
0 04 2022 -
UPRT-Kurs
0 05 2022
TMG - Touring Motor Glider Class Rating / Klassenberechtigung
Der Reisemotorsegler ist für viele Piloten ein preisgünstiges Flugsportgerät zum Flugwandern. Einfach nur fliegen und die Seele baumeln lassen!
PPL(A) mit TMG-Klassenberechtigung
Unser zweisitziger SF25C-Touringmotorglider kann für die PPL(A) TMG-Schulung eingesetzt werden.
Bei gleichem Theorieerfordernis kann die PPL(A)-Flugausbildung auch auf einem TMG (Reisemotorsegler), etwas preisgünstiger als bei der SEP-Ausbildung (Motorflugzeug), erfolgen.
Der Touring-Motorsegler erfüllt in heutigen Zeiten nach wie vor die Grundidee des einfachen, kostengünstigen Fliegens.
TMG als Zusatzausbildung zur SEP-Klassenberechtigung nach EASA AMC1 FCL 700 ff.
Viele unserer Absolventen des PPL(A) nutzen auch die Möglichkeit zu einem geringen Aufpreis ab vorhandener SEP-Klassenberechtigung zusätzlich eine TMG-Klassenberechtigung zu erwerben.
Fliegen mit Motorseglern TMG
Die Klassenberechtigung TMG berechtigt Sie als Motorflugpiloten dazu, mit Motorseglern zu fliegen, welche als "Touring Motor Glider" zugelassen sind. Jedoch berechtigt das TMG-Rating nicht dazu, den Motor während des Fluges auszuschalten.
Die Voraussetzungen
Gültiger PPL(A), Medical Klasse 2, Flugfunkzeugnis
Theoriekurs nach EASA mindestens 8 Stunden
- Grundlagen des Fliegens (Erweiterungen für TMG)
- Betriebliche Verfahren für TMG (normale Betriebsverfahren, Checklisten, Notverfahren)
- Flugleistung und Flugplanung
- allgemeine Flugzeugkunde (Erweiterungen für TMG)
- Navigation (Besonderheiten bei miniimaler Drehzahl ohne Abstellen des Motors)
Erweiterung Umfang der praktische Ausbildung SEP auf TMG
Mindestens 3 Flugstunden und ca. 10-15 Landungen mit einem Fluglehrer, wenn die Flugerfahrung SEP Land mehr als 50 Stunden, davon 12 Stunden in den letzten 12 Monaten nachgewiesen wird.
Praktische Ausbildung
Mit der praktischen Ausbildung darf erst nach Abschluss des Theoriekurses begonnen werden.
Die jeweils angeführten Gesamtstundenzahlen sind ein Minimum.
Unabhängig von der angegebenen Mindestanzahl Flugstunden oder Starts muss so lange trainiert werden, bis eindeutig erkennbar ist, dass der Bewerber Flüge auch unter erschwerten Bedingungen sicher durchführen kann und alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ablegung der Prüfung gegeben sind.
Befähigungsüberprüfung
Der Bewerber muss hierbei folgende Fähigkeiten nachweisen:
- Führen des Flugzeuges innerhalb seiner Betriebsgrenzen;
- Ruhige und exakte Durchführung sämtlicher Übungen;
- Gutes Urteilsvermögen und Verhalten als Luftfahrer (airmanship);
- Anwendung von Kenntnissen aus der Luftfahrt;
- Kontrolle über das Flugzeug zu jedem Zeitpunkt des Fluges, so dass die erfolgreiche Durchführung eines Verfahrens oder einer Übung zu keiner Zeit ernsthaft gefährdet ist.
Praktische Prüfung |
Zeitlimit Die praktische Prüfung ist innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Flugausbildung abzulegen.
Die praktische Prüfung umfasst alle Abschnitte und Elemente des "Protokolls der Prüfung/Befähigungsüberprüfung für Flugzeuge mit einem Piloten" durch einen für TMG anerkannten Flugprüfer.
Fragen Sie uns, wir machen Ihnen ein Angebot!
Verlängerung der Klassenberechtigung
Günstige TMG-Flugstunden können alleine oder wahlweise gemischt mit SEP-Flugstunden zur gemeinsamen Verlängerung der SEP-und TMG Berechtigung herangezogen werden.
Umwandlung MIM auf TMG/LAPL
Bewerber um eine LAPL(A), die Inhaber einer SPL oder LAPL(S) mit TMG-Erweiterung sind, müssen nach Eintragung der TMG-Erweiterung mindestens 21 Flugstunden auf TMGs (als PIC auch außerhalb einer Flugschule) und 3 Stunden Flugausbildung auf SEP in einer Flugschule, welche LAPL(A) ausbilden darf, absolviert haben. Inhaber einer nationalen Lizenz mit MiM Berechtigung müssen diese vorher anhand des diesbezüglich Umwandlungsberichtes des ÖAeC in eine Teil-FCL konforme Lizenz bzw. Berechtigung umwandeln lassen.
Da gleichzeitig ein Wechsel einer Kategorie stattfindet, ist auch eine Schulung und Prüfung in den Kategorie-spezifischen Fächern notwendig. Lediglich die allgemeinen Fächer werden kreditiert. Diese Kategorie-spezifischen Fächer sind:
- Grundlagen des Fliegens (Aerodynamik),
- betriebliche Verfahren,
- Flugleistung und Flugplanung,
- allgemeine Luftfahrzeugkunde,
- Navigation
Bei dringenden Rückfragen stehen wir Ihnen gerne via Kontaktformular oder telefonisch zur Verfügung.