VERLÄNGERUNG DER KLASSENBERECHTIGUNG 

Die Piloten-Lizenz ist der formale Rahmen und lebenslänglich gültig.
Die Gültigkeit der Klassenberechtigungen unterliegen jedoch den Verlängerungsbedingungen und sind auf der Lizenz eingetragen.

Um in die Luft zu kommen, benötigt man

  • eine gültige Klassenberechtigung und ein gültiges Medical
    • Medical Klasse 2: Verlängerung bis Alter 40                     alle 5 Jahre                                              
    •                                                          Alter 40-50 Jahre           alle 2 Jahre
    •                                                     ab Alter 50 Jahre                 jährlich

Die Voraussetzungen für die Verlängerung gemäß VO (EU) Nr. 1178/2011, Anhang 1 FCL.740.A (b) (1) sind: 

Die Voraussetzungen können in einem Luftfahrzeug der Klasse SEP oder TMG (oder in einer Kombination von beiden) erfüllt werden, um die Gültigkeitsdauer beider Klassenberechtigungen zu verlängern.

  • Befähigungsüberprüfung mit einem FE (innerhalb von drei Monaten vor Ablauf der Klassenberechtigung) oder
  • Übungsflug mit FI oder CRI bei vorhandenen 12 Flugstunden innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der Klassenberechtigung (davon zumindest 6 Stunden als PIC, 12 Starts und Landungen)

in Verbindung mit einem einstündigen Übungsflug mit einem unserer FI oder CRI.

Wird die Befähigungsüberprüfung/der Übungsflug innerhalb der letzten 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer absolviert, so wird die Berechtigung gemäß den Bestimmungen von Teil-FCL durch den zuständigen Fluglehrer/CRI oder Prüfer, gerechnet ab dem Datum des Ablaufs der Berechtigung, verlängert.

Wird die Befähigungsprüfung/der Übungsflug früher als 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer absolviert, so wird die Berechtigung gemäß den Bestimmungen von Teil-FCL durch den zuständigen Prüfer auf 12 bzw. 24 Monate, gerechnet ab dem Datum der Befähigungsüberprüfung/des Übungsfluges, verlängert.


Handeintragfähige Berechtigungen:  

Die Vornahme von Handeinträgen ist ausschließlich für die nachfolgend angeführten Berechtigungen zulässig: - Klassenberechtigungen - Musterberechtigungen - Instrumentenflugberechtigung - Bergflugberechtigung - Lehrberechtigungen 

Die Eintragung der Verlängerung der Klassenberechtigungen kann direkt durch unsere hauseigenen Examiner oder gemäß AUSTRO CONTROL LSA310-01/01-12 12.05.2016/Rev. 5 i.S. Part-FCL. 945 durch unsere Fluglehrer mittels Handeintrag direkt in die Lizenz vorgenommen werden.

Damit können extrem hohe Eintragungs-Gebühren der Luftfahrtbehörde AUSTRO CONTROL vermieden werden!


Bei dringenden Rückfragen stehen wir Ihnen gerne via Kontaktformular oder telefonisch zur Verfügung.