CPL (A) Commercial Pilot License / Berufspilotenschein

Der Berufspilotenschein bietet Ihnen die Möglichkeit, gegen Bezahlung Ihre Dienste anzubieten. Sei dies nun im Rahmen einer ATO als Fluglehrer, bei Chartergesellschaften auf kleinen Jets oder bei einer Fluggesellschaft. Die Berufspilotenlizenz schließt den PPL(A) mit ein. Sie berechtigt zum Führen von Flugzeugen - auch im gewerblichen Luftverkehr - die für einen Piloten zugelassen sind.

Außerdem kann die CPL(A) - Ausbildung ein Teil der modularen Ausbildung zum Verkehrspiloten / ATPL(A) sein.
Durch den Erwerb der Instrumentenflugberechtigung (IR) lassen sich die Einsatzmöglichkeiten beträchtlich erweitern, da Sie weitgehend vom Wetter unabhängig werden.

Tätigkeit als Berufspilot

Ziel der Ausbildung fur Berufspiloten ist die Befähigung, als verantwortlicher Pilot (Pilot in Command /PIC) gewerblich auf Flugzeugen zu fliegen, die für eine Mindestbesatzung von einem Piloten zugelassen sind. 

Als Alternative zum Linienflugverkehr ist auch die interessante Karriere als Pilot bei einem Flugtaxi-Unternehmen , VIP-Flugunternehmen oder der Einsatz im Busch, weitab der Zivilisation, denkbar.

Sie bringen Ihre Fluggäste weltweit an Ziele, die abseits der großen Verkehrswege liegen.
Flexibilität ermöglicht das Kennenlernen der ganzen Welt und es ist nicht unüblich, dass Sie mit Ihrem Jet innerhalb weniger Tage die ganze Welt bereisen. 

Als Pilot stehen Sie mit Ihrem Auftraggeber direkt in Kontakt und ermöglichen ihm zusammen mit Ihrem Co-Piloten die Abwicklung dringender 

Geschäfte. Sei dies ein flugmedizinischer Einsatz, ein Personen- oder ein Materialtransport.

Fur den Erwerb des CPL(A) sind nach Part-FCL folgende fachliche Voraussetzungen erforderlich und  müssen der Flugschule zu Beginn der Ausbildung  vorgelegt werden:

  • Nachweis der Flugerfahrung durch PPL(A) und 150 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen oder eine einfache Kopie der derzeitig gültigen Fluglizenz
  • ein Personalausweis oder Pass zur Feststellung der Identität durch den Ausbildungsleiter (HT)
  • ein gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 (Original oder amtlich beglaubigt)
  • das Allgemeine Flugfunkzeugnis AFZ
  • bei minderjährigen Bewerbern die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

Nachweis der bildungsmäßigen Voraussetzungen nach Part FCL:

Wer eine CPL (A)-Erlaubnis erwerben will, muss vor Beginn der theoretischen Ausbildung den Nachweis ausreichender Kenntnisse in Mathematik und Physik erbringen.
Anerkannt wird:

  • ein Gutachten von einem anerkannten Sachverständigen
  • ein bestandener DLR-Test
  • ein Maturazeugnis in Verbindung mit dem Nachweis, dass die geforderten Fächer mindestens 3 Jahre belegt wurden
  • in anderen Fällen muss der Ausbildungsleiter der Flugschule das Vorwissen überprüfen

Die Ausbildung muss im Rahmen eines anerkannten Ausbildungslehrgangs nach Part-FCL- an einer zugelassenen Flugschule (ATO) absolviert werden.

Die theoretische Ausbildung umfasst folgende Sachgebiete:

  • Luftrecht
  • Flugzeugkunde
  • Elektrotechnik
  • Triebwerke
  • Instrumente
  • Masse und Schwerpunkt
  • Flugleistung
  • Flugplanung
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Allgemeine Navigation
  • Funknavigation
  • Flugbetriebsverfahren
  • Aerodynamik
  • Flugfunk

Da die persönlichen Voraussetzungen oft unterschiedlich sind, erwarten wir Ihre geschätzte Anfrage betreffend des praktischen Schulungserfordernisses.


Bei dringenden Rückfragen stehen wir Ihnen gerne via Kontaktformular oder telefonisch zur Verfügung.