-
PPL(A)-Kurs
25 05 2023 -
ATPL(A)-Kurs
25 05 2023 -
TMG-Ausbildung
30 05 2023 -
NR-Night Rating-Kurs
0 05 2023 -
MEP(A)-Land-Kurs
0 05 2023 -
SEP(sea)-Wasserflugkurs
11 06 2023 -
AFZ-Flugfunk-Kurs
0 05 2023 -
Instructor-Refresher FI
11-12 07 2023 -
CRI(SPA)-Kurs
18-19 06 2023 -
FI(A)-Fluglehrer-Kurs
06 07 2023 -
UPRT-Kurs
0 05 2023 -
Kunstflugberechtigung-Kurs
0 05 2023 -
Drohnen-Aufbaukurs A1/A3
11 06 2023
ERNEUERUNG KLASSEN- MUSTERBERECHTIGUNGEN EASA Part FCL
19 June 2022
in Folge einer praktischen Prüfung/Befähigungsüberprüfung auf Flugzeugen mit einem Piloten Anhang gemäß 1 + 3 zu Part-FCL 1.240
Unsere ATO erstellt auf Basis des ermittelten Schulungsbedarfs, je nach vorhandenem Ausbildungsstand, ein individuelles Schulungsprogramm (AMC1 FCL.740(b)(1) Absatz c), das dann der zuständigen europäischen Luftfahrtbehörde zusammen mit dem Antrag auf Erneuerung und ggf. weiteren Nachweis vorzulegen ist.
Abgelaufene und erneuerte Klassen- und Musterberechtigungen
Piloten sehen sich aus vielen Gründen immer wieder mit der Tatsache konfrontiert nicht mehr über für sie aktuell notwendige Berechtigung zu verfügen. Sei es aus Mangel an Zeit oder Interesse, wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Gründen – eine abgelaufene Berechtigung kann nur durch ein geregeltes Verfahren erneuert werden.
In der ZLPV 2006 / JAR-FCL 1.185, 1.245 (f)(1), (2) und 1.246 (b) finden sich die rechtlichen Grundlagen für die Erneuerung. Die Austro Control hat dabei den Auftrag, die jeweiligen Ausbildungsinhalte und die entsprechenden Mindestanforderungen an die Piloten festgelegt, so dass sie nicht bindend durch die FCL 1 vorgegeben sind.
Diese Anforderungen stellen sich möglicherweise auf einen fachlichen Anspruch der mit der Ausübung einer Berechtigung verbunden und außerdem an den Zeitraum, der seit dem Ablauf einer Berechtigung verstrichen ist. Selbstverständlich kann die individuelle Flugerfahrung mitbewertet werden.
Bei entsprechender "aktueller Flugpraxis" ist eine Reduktion gegenüber den Maximalanforderungen möglich.
In solchen Fällen ist durch die Flugschule ein entsprechendes Trainingsprogramm auszuarbeiten, das von der Austro Control vor (!) Beginn der Ausbildung zu genehmigen ist. Sämtliche Schulungen dürfen nur im Rahmen von FTOs oder TRTOs abgewickelt werden. Als Stichtag für den zu beachtenden Zeitraum gilt das Datum des Schecks zur Wiedererlangung der Berechtigung.
Unsere ATO ermittelt in einem gesetzlich auferlegten Feststellungsverfahren nach dem von der Luftfahrtbehörde AUSTRO CONTROL genehmigten ATO-Handbuch den notwendigen Umfang einer allfälligen Nachschulung sowie die Durchführung der vorgeschlagenen Auffrischungsschulung. Üblicherweise wird nach folgenden Schritten vorgegangen:
Festlegung über den allgemeinen notwendigen Schulungsbedarf, abhängig von der Dauer, sterben die Berechtigung abgelaufen ist (AMC1.FCL.740(b)(1) Absatz a Nummer 3), sowie
- die Bestimmung des darüber hinaus eventuell erforderlichen individuellen Schulungsbedarfs (AMC1.FCL.740(b)(1) Absatz a Nummer 1 und 2)
Beispiel einer Auffrischungsschulung
Minimale Tabelle soll eine grobe, jedoch unverbindliche Übersicht über die Mindestanforderungen nach EASA Part-FCL geben:
Ablauf |
Erneuerung |
Erneuerung |
Kombination (beides abgelaufen) |
< 3 Monate | nicht vorgeschrieben | nicht vorgeschrieben | nicht vorgeschrieben |
> 3 Monate & < 1 Jahr | 2 Trainingseinheiten | 1 Trainingseinheit | 3 Trainingseinheiten |
> 1 Jahr & < 3 Jahre | 3 Trainingseinheiten | 3 Trainingseinheiten | 6 Trainingseinheiten |
> 3 Jahre & < 7 Jahre | Neuerwerb (SEP 5h) | 3 Trainingseinheiten | 8 Trainingseinheiten |
> 7 Jahre | Neuerwerb (SEP 5h) | Neuerwerb | Neuerwerb |
1 Trainingseinheit = 1 Flugstunde (Blockzeit)
Zur Erläuterung:
Unter einer Trainingseinheit/Ausbildungseinheit ist der Gesamtvorgang (gemäß Ausbildungsprogramm) zu verstehen, bestehend aus:
- Aufgabenstellung
- Flugvorbereitung
- Einweisung
- Übernahme des Flugzeuges
- Flug (Anlassen, Start, Landung, Abstellen)
- Debriefing/ Auswertung
Inhalt einer Trainingseinheit (des eigentlichen Fluges) kann, in Abhängigkeit der Festlegungen zur Auffrischungsschulung durch die ATO, sein: - Navigationsflug
- Luftarbeit
- Notverfahren
- Start- und Landeverfahren (Platzrunden)
- oder Kombinationen der oben aufgeführten Inhalte
Fragen und Voraussetzungen zur Erneuerung eines abgelaufenen Instrument Ratings individuell auf Anfrage!
Fragen Sie uns, wir erstellen gerne ein auf Sie zugeschnittenes Trainingsprogramm.
Bei dringenden Rückfragen stehen wir Ihnen gerne per Kontaktformular oder telefonisch zur Verfügung.
© 2022 Gustav Z. HOLDOSI