
Flugvorführungen an Flugtagen ohne Kunstflug sind wie eine Suppe ohne Salz. Zehntausende Fans erfreuen sich an atemberaubenden Vorführungen. Kunstflug ist aber nicht nur Show.
Kunstflug ist die Königsklasse des Fliegens - und sie ist mit entsprechendem Training erlernbar. Gerade das Luft-Turnen und das Beherrschen der Maschine ist eine Disziplin, die viele Piloten und Pilotinnen mit Hingabe üben.
Vielleicht sind gerade Sie besonders talentiert und wollen es gerne wissen. Wir trainieren Sie bis zur Wettbewerbsreife! Melden Sie sich doch einfach bei uns, damit wir das Nähere besprechen können.
Wir trainineren auf einer FUJI FA200/180 (SUBA).
Am Anfang der Ausbildung steht vor allem das Beherrschen des Flugzeuges in allen, auch unüblichen Fluglagen. Wer sein Flugzeug aus allen Fluglagen zu retablieren weiß, der wird im Falle eines Falles auch richtig reagieren. Wettkampfkunstflug ist zwar trainingsaufwändig, wird aber immer beliebter.
Die Ausbildung umfaßt einen theoretischen und einen praktischen Teil.
Folgende Unterlagen müssen bei Ausbildungsbeginn vorgelegt werden:
- eine einfache Kopie der derzeitig gültigen Fluglizenz, zumindest PPL(A)
- gültiges Medical
Empfohlene Voraussetzung zur Teilnahme an der Kunstflugausbildung: 50 Stunden als PIC
Gesetzliches Erfordernis:
Teilnahme am Theoriekurs 6 Stunden
Praktische Ausbildung am Gerät 5 Stunden
Die praktische Kunstflugprüfung mit Examiner
Informationen zur theoretischen Ausbildung:
Kursunterlage
„Das freie Fliegen am absoluten Limit“
Autor und Copyright: G. Z. HOLDOSI
Theorieausbildung
- Rechtliche Bedingungen, Zulässigkeit, Einverständniserklärungen,
- Kunstflugräume, Verfahren Antrag Kunstflugboxen, Flugverkehrsfreigabe für kontrollierten Luftraum (§69)
- Einweisung in das Flughandbuch, Gefahrenzustände
- Einweisung in das Rettungssystem (Haubennotabwurf, Fallschirm und dessen Notwendigkeit, Packbestimmungen für Fallschirme)
- Ernährung vor körperlich belastenden Flügen, körperliche Voraussetzungen beim Kunstflug, Menschliche Belastbarkeit - Einwirken von G-Kräften und körperliches Gegenwirken, Gefahren durch Medikamente, Alkohol und Drogen
- Kunstflugfiguren, Aresti-System
- Sauberkeit im Flugzeug, Sicherheitsmindesthöhe, Rettungsmannöver, Beenden von unkontrollierten Fluglagen
Bodeneinweisung
Die Bodeneinweisungen beinhalten die eingehende Einweisung mit dem Ausbildungsflugzeug, die Erläuterung der zu fliegenden Übungen (Steuertechnik, Aerodynamik, Besonderheiten der Aufmerksamkeitsverteilung, die Luftraumbeobachtung u.s.w.), die Einschätzung der Wetterbedingungen, die Wiederholung der Sicherheitsvorschriften, den Funkverkehr, den erforderlichen Flugraum (Kunstflugbox) sowie die Einweisung in die Handhabung des Rettungsfallschirms.
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung besteht aus mindestens 5 Flugstunden.
Folgende Elemente werden geflogen: Trudeln links/rechts, Looping, Rückenflug, Turn links/rechts, gesteuerte Rolle links/rechts, Rollenkehre links/rechts, Aufschwung links/rechts, Prüfungsvorbereitung (Programmflüge)
Prüfung
Die praktische Prüfung zum Erwerb der Kunstflugberechtigung erfolgt am Ende der Ausbildung unbürokratisch durch einen unserer von AUSTRO CONTROL lizenzierten Prüfer mit gültiger Kunstflugberechtigung, welcher ein entsprechendes Gutachten an die zuständige Behörde übermitteln wird. Hier das Prüfungsprogramm nach ZLPV § 22(2):
Es sind folgende Kunstflugfiguren auszuführen:

a) zwei Überschläge aus der Normalfluglage nach oben,
b) je zwei hochgezogene Kehrtkurven nach links und nach rechts,
c) je zwei Rollen nach links und nach rechts,
d) je zwei halbe Überschläge nach oben mit anschließender halber Rolle nach rechts und nach links,
e) Trudeln mit mindestens drei Umdrehungen nach links und nach rechts,
f) einen Rückenflug von wenigstens 15 Sekunden Dauer, wenn ein geeignetes Flugzeug vorhanden ist, und
g) je zwei halbe Rollen nach links und nach rechts in einem Steigflug von ungefähr 30 Grad mit anschließendem Abschwung.
Nach ZLPV § 22(3) sind diese Figuren in zwei Prüfungsflügen vorzuführen, die vom Abflug bis zur Landung nicht länger als je 15 Minuten dauern dürfen. Vor Beginn der Prüfungsflüge hat der Bewerber dem Prüfer (§ 13 Abs. 3) ein schriftliches Programm der Prüfungsflüge auszuhändigen. Jede Abweichung von diesem Programm macht den betreffenden Flug ungültig. Jeder Flug ist mit einem Gleitflug aus mindestens 300 m Höhe über Platz und einer Ziellandung abzuschließen. Dabei ist ein Seitengleitflug nach links und ein Seitengleitflug nach rechts auszuführen.
AUSBILDUNGSFINANZIERUNG
Hinsichtlich >> Ausbildungsfinanzierungen << halten wir verschiedene
Modelle wie z.B. einen Bildungskredit, für Sie bereit, die wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen
erörtern.
KUNSTFLUG-SCHNUPPERFLUG MIT DEN RED EAGLES
Weiters gibt es noch die Variante des >>Kunstflug-Schnupperfluges<< für Interessierte, die schon immer wissen wollten, was Sache ist. Sie werden begeistert sein.
