SAILPLANE TOWING - BANNER TOWING

Segelflugzeugschlepp - Bannerschlepp auf SEP und/oder TMG

Hierzu die Voraussetzungen für einen Neuerwerb gemäß EASA Part FCL 805 Flugzeugschlepp und Bannerschlepp:

Ausbildung in unserer ATO – Kein Prüfungsflug
Folgende Trainingsinhalte sind gefordert:
Mindestens 5 Starts mit Fluglehrer und 5 Starts unter Aufsicht eines unserer Fluglehrer, Progresscheck.

THEORETISCHE KENNTNISSE UND FLIEGERAUSBILDUNG (a)
Ziel der Schleppausbildung ist die Befähigung der Lizenzinhaber zum Schleppen von Bannern oder Segelflugzeugen.
(b) Die MFU Klosterneuburg sollte eine Bescheinigung über den zufriedenstellenden Abschluss der Schulung ausstellen, die als Lizenzvermerk verwendet werden kann.
(c) Theoretische Kenntnisse: Schleppen von Segelflugzeugen

Der theoretische Lehrplan für das Schleppen von Segelflugzeugen sollte die Überarbeitung oder Erläuterung von Folgendem umfassen:
(1) Vorschriften über Schleppflüge;
(2) Ausrüstung für die Schlepptätigkeit;
(3) Schlepptechniken für Segelflugzeuge, einschließlich: (i) Signale und Kommunikationsverfahren; (ii) Start (Normal- und Seitenwind); (iii) Startverfahren während des Fluges; (iv) Abstieg im Schlepptau; (v) Verfahren zur Freigabe von Segelflugzeugen; (vi) Verfahren zum Lösen des Schleppseils; (vii) Landung mit angeschlossenem Schleppseil (falls zutreffend); (viii) Notfallmaßnahmen während des Abschleppens, einschließlich Gerätestörungen; (ix) Sicherheitsverfahren; (x) Flugleistung des jeweiligen Luftfahrzeugtyps beim Schleppen von Segelflugzeugen; (xi) Ausguck und Kollisionsvermeidung; (xii) Leistungsdaten von Segelflugzeugen, einschließlich: (A) geeignete Geschwindigkeiten; (B) Strömungsabrisseigenschaften in Kurven. (d)

Theoretisches Wissen: Bannerschleppen
Der theoretische Lehrplan für das Bannerschleppen sollte die Überarbeitung oder Erläuterung von Folgendem abdecken:
(1) Vorschriften zum Bannerschleppen;
(2) Ausrüstung für die Bannerschleppaktivität;
(3) Koordinierung des Bodenpersonals;
(4) Verfahren vor dem Flug;
(5) Techniken zum Schleppen von Bannern, einschließlich: (i) Start; (ii) Manöver zum Aufnehmen von Bannern; (iii) Fliegen mit einem Banner im Schlepptau; (iv) Freigabeverfahren; (v) Landung mit einem Banner im Schlepptau (falls zutreffend); (vi) Notfallverfahren während des Schleppens, einschließlich Gerätestörungen; (vii) Sicherheitsverfahren; (viii) Flugleistung des jeweiligen Flugzeugtyps beim Schleppen eines schweren oder leichten Banners; (ix) Verhinderung eines Strömungsabrisses während des Abschleppvorgangs. (e) Flugtraining: Schleppen von Segelflugzeugen Die Übungen des Schlepptrainingslehrplans für das Schleppen von Segelflugzeugen sollten nach Bedarf wiederholt werden, bis der Schüler einen sicheren und kompetenten Standard erreicht hat, und sollten mindestens die folgenden praktischen Trainingselemente umfassen: (1) Start Verfahren (Normal- und Seitenwindstarts); (2) 360°-Kreise im Schlepptau mit einer Neigung von 30° und mehr; (3) Abstieg im Schlepptau; (4) Freigabeverfahren des Segelflugzeugs; (5) Landung mit angeschlossenem Schleppseil (falls zutreffend); (6) Verfahren zum Lösen des Schleppseils während des Fluges; (7) Notfallverfahren (Simulation); (8) Signale und Kommunikation während des Schleppens. (f)

Flugtraining: Bannerschleppen
Die Übungen des Schlepptrainingslehrplans für das Bannerschleppen sollten nach Bedarf wiederholt werden, bis der Schüler einen sicheren und kompetenten Standard erreicht hat, und sollten mindestens die folgenden praktischen Trainingselemente umfassen:
(1) Aufnahmemanöver;
(2) Schlepptechniken während des Fluges;
(3) Freigabeverfahren;
(4) Flug bei kritisch niedrigen Fluggeschwindigkeiten;
(5) Höchstleistungsmanöver;
(6) Notfallmanöver einschließlich Gerätestörungen (simuliert); (7) spezielle Sicherheitsverfahren für das Schleppen von Bannern;
(8) Durchstarten mit angeschlossenem Banner;
(9) Verlust der Motorleistung bei angebrachtem Banner (simuliert).

Aufrechterhaltung der Berechtigung: 

Innerhalb von 24 Monaten vor Ausübung der Berechtigung
Jeweils 5 Schleppflüge mit der jeweiligen Berechtigung oder
 Nachholen der fehlenden Schleppflüge unter Aufsicht eines Lehrers

Hinweis: Es wird für diese Publikation keine Haftung übernommen. Informieren Sie sich vor einer Ausbildung über unser Kontaktformular
Stand: 17.4.2024


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