DIE ULTRALIGHT-PILOTENAUSBILDUNG

Ultralight fliegen macht Spaß und ist naturnah

Ultralight fliegen ist ein haut- und naturnahes Flugerlebnis. Fliegen wie einst die Pioniere der Lüfte ermöglicht die Kategorie Ultraleichtflugzeug, die zudem noch ein beeindruckend naturnahes und nostalgisches Flugerlebnis garantieren.

Ultralights sind Kleinflugzeuge, die nicht immer nur aus Kostengründen immer mehr Anhänger finden.

Man unterscheidet hierbei zwei UL-Untergruppen: Die motorisierten Drachenflieger, die durch Gewichtsverlagerung (eben wie Drachenflieger, auch Trikes genannt) gesteuert werden, sowie die weitaus sichereren dreiachsgesteuerten Flugzeuge mit Seiten-, Höhen- und Querruder. Als Antriebsquelle dienen beiden Kategorien Zweitakter zwischen 16 und 60 PS.

Für das Führen eines Ultralights gelten in Österreich die gleichen Anforderungen und Pflichten an die Piloten wie für "normale" Motorflugzeuge. Das heißt, dessen Pilot/in benötigt einen Ultralight-Privatpilotenschein (PPL-UL) oder einen uneingeschränkten PPL. Geflogen werden darf in Mitteleuropa nur von Flugplätzen, es gibt also einen Flughafenzwang.

Nach absolvierter Prüfung und Dreiecksflug ist der Inhaber berechtigt, Ultraleichtflugzeuge zu pilotieren.
Für die allfällige spätere Aufstockung zur uneingeschränkten Privatpilotenlizenz (PPL) ist in weiterer Folge nur noch eine praktische Prüfung sowie die Alpeneinweisung notwendig. Das heißt, dass man zum Beispiel auf einem Motorflugzeug nur noch dessen Bedienung schult und anschließend bei AUSTRO CONTROL eine praktischen Prüfflug absolviert.  Nach Absolvierung einer Höheneinweisung bekommt man den uneingeschränkten PPL ausgefolgt.

Für die Ausstellung des Pilotenscheins sind bei einer Intensivausbildung insgesamt nur 30 Flugstunden innerhalb von 5 Wochen erforderlich. In dieser Zeit sind auch Prüfungsflüge und diverse Alleinflüge - welche der Lehrer vom Boden aus mit Funkverbindung zum Schüler überwacht - enthalten.

Voraussetzungen für die Ausbildung zum UL-Piloten

Das Mindestalter für die UL-Pilotenausbildung beträgt 17 Jahre und kann mit 16 Jahren begonnen werden. Die geistige und körperliche Eignung ist vorausgesetzt und wird vom Fliegerarzt beurteilt.

Grundsätzlich bieten wir - ähnlich wie bei Fahrschulen - PPL-Intensivkurse an, die für eine gründliche Ausbildung sorgen.

  

Um die Ausbildung beginnen zu können, muss man bei der zuständigen Luftfahrtbehörde einen Flugschülerausweis beantragen. Dafür benötigt man:

Dazu kommen dann noch € 13,- (feste Stempelgebühr) und € 21,80 Bearbeitungsgebühr. Bei Versand des Flugschülerausweises werden für Flugschüler aus Österreich zusätzlich € 2,61 an Portogebühr erhoben.

Wie kommt man zu einem Flugschülerausweis?

Die Ausbildungkosten

 

Im Gegensatz zum uneingeschränkten Pilotenschein verwenden wir ein bei der UL-Ausbildung ein offenes knüppelgesteuertes Dreiachsflugzeug, einen Skywalker 2 mit hintereinander angeordneten Sitzen. Der Flugschüler sitzt vorne, der Lehrer an zweiter Stelle. Die Kommunikation untereinander erfolgt über eine standardmäßig eingebaute Helm-Interkomsprechanlage.

 

Aufgrund der preisgünstigen Anschaffung unseres Skywalker 2 kann der UL-PPL ca. zum halben Preis einer konventionellen PPL-Ausbildung angeboten werden. Die Ausbildung findet in Zusammenarbeit mit der MOTORFLUGUNION KLOSTERNEUBURG statt.

Sollten Sie Interesse an einer gediegenen Ausbildung oder Fragen hierzu haben, so fragen Sie bitte bei uns unter 02243-34500, 0664/5201330 oder per E-Mail an.

Ein E-Mail an die SPORTFLIEGERFLUGUNION  senden

Zurück zur Hauptseite