
DIE ULTRALIGHT-PILOTENAUSBILDUNG




Ultralight fliegen macht Spaß und ist naturnah
Ultralight fliegen ist ein haut- und naturnahes Flugerlebnis. Fliegen wie einst die Pioniere der Lüfte ermöglicht die Kategorie Ultraleichtflugzeug, die zudem noch ein beeindruckend naturnahes und nostalgisches Flugerlebnis garantieren.
Ultralights sind Kleinflugzeuge, die nicht immer nur aus Kostengründen immer mehr Anhänger finden.
Man unterscheidet hierbei
zwei UL-Untergruppen: Die motorisierten Drachenflieger, die durch
Gewichtsverlagerung (eben wie Drachenflieger, auch Trikes genannt) gesteuert
werden, sowie die weitaus sichereren dreiachsgesteuerten Flugzeuge mit Seiten-,
Höhen- und Querruder. Als Antriebsquelle dienen beiden Kategorien Zweitakter
zwischen 16 und 60 PS.
Für das Führen eines Ultralights gelten in Österreich die gleichen Anforderungen
und Pflichten an die Piloten wie für "normale" Motorflugzeuge. Das heißt, dessen
Pilot/in benötigt einen Ultralight-Privatpilotenschein (PPL-UL) oder einen
uneingeschränkten PPL. Geflogen werden darf in Mitteleuropa nur von Flugplätzen,
es gibt also einen Flughafenzwang.
Nach absolvierter Prüfung und
Dreiecksflug ist der Inhaber berechtigt, Ultraleichtflugzeuge zu pilotieren.
Für die allfällige spätere Aufstockung zur uneingeschränkten Privatpilotenlizenz
(PPL) ist in weiterer Folge nur noch eine praktische Prüfung sowie die
Alpeneinweisung notwendig. Das heißt, dass man zum Beispiel auf einem
Motorflugzeug nur noch dessen Bedienung schult und anschließend bei AUSTRO
CONTROL eine praktischen Prüfflug absolviert. Nach Absolvierung einer
Höheneinweisung bekommt man den uneingeschränkten PPL ausgefolgt.
Für die Ausstellung des Pilotenscheins sind bei einer Intensivausbildung insgesamt nur 30 Flugstunden innerhalb von 5 Wochen erforderlich. In dieser Zeit sind auch Prüfungsflüge und diverse Alleinflüge - welche der Lehrer vom Boden aus mit Funkverbindung zum Schüler überwacht - enthalten.
Voraussetzungen für die Ausbildung zum UL-Piloten
Das Mindestalter für die UL-Pilotenausbildung beträgt 17 Jahre und kann mit 16 Jahren begonnen werden. Die geistige und körperliche Eignung ist vorausgesetzt und wird vom Fliegerarzt beurteilt.
Grundsätzlich bieten wir - ähnlich wie bei Fahrschulen - PPL-Intensivkurse an, die für eine gründliche Ausbildung sorgen.
Um die Ausbildung beginnen zu können, muss man bei der zuständigen Luftfahrtbehörde einen Flugschülerausweis beantragen. Dafür benötigt man:
Dazu
kommen dann noch € 13,- (feste Stempelgebühr) und € 21,80 Bearbeitungsgebühr.
Bei Versand des Flugschülerausweises werden für Flugschüler aus Österreich
zusätzlich € 2,61 an Portogebühr erhoben.
Wie kommt man zu einem Flugschülerausweis?

Die Ausbildungkosten
Im Gegensatz zum uneingeschränkten Pilotenschein verwenden wir ein bei der UL-Ausbildung ein offenes knüppelgesteuertes Dreiachsflugzeug, einen Skywalker 2 mit hintereinander angeordneten Sitzen. Der Flugschüler sitzt vorne, der Lehrer an zweiter Stelle. Die Kommunikation untereinander erfolgt über eine standardmäßig eingebaute Helm-Interkomsprechanlage.
Aufgrund der preisgünstigen Anschaffung unseres Skywalker 2 kann der UL-PPL ca. zum halben Preis einer konventionellen PPL-Ausbildung angeboten werden. Die Ausbildung findet in Zusammenarbeit mit der MOTORFLUGUNION KLOSTERNEUBURG statt.
Sollten Sie Interesse an einer gediegenen Ausbildung oder Fragen hierzu haben, so fragen Sie bitte bei uns unter 02243-34500, 0664/5201330 oder per E-Mail an.
Ein E-Mail an die SPORTFLIEGERFLUGUNION senden
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