DIE SEGELFLUGAUSBILDUNG

Voraussetzungen für die Segelflugausbildung

Das Mindestalter für die Segelflugausbildung beträgt 16 Jahre und kann mit 15 Jahren begonnen werden. Die geistige und körperliche Eignung ist vorausgesetzt und wird vom Fliegerarzt beurteilt.

Grundsätzlich bieten wir - ähnlich wie bei Fahrschulen - Intensivkurse an, die für eine gründliche Ausbildung sorgen.

 

Vor Beginn der Segelflugausbildung sollte man einen Schnupperflug mitmachen, um zu erkennen, ob man sich tatsächlich intensiver mit der Fliegerei beschäftigen will.

 

Um die Ausbildung beginnen zu können, muss man bei der zuständigen Luftfahrtbehörde einen Flugschülerausweis beantragen. Dafür benötigt man:

Dazu kommen dann noch € 13,- (feste Stempelgebühr) und € 21,80 Bearbeitungsgebühr. Bei Versand des Flugschülerausweises werden für Flugschüler aus Österreich zusätzlich € 2,61 an Portogebühr erhoben.

Wie kommt man zu einem Flugschülerausweis?

Wie sieht die Segelflugschulung aus?



Es gibt vier Möglichkeiten den Segelflugschein zu erlangen:

Es ist aber schon aufgrund der sonst abzuwartenden Wetterbedingungen die Ausbildung auf einem Motorsegler die gebräuchlichste Form der Grundausbildung geworden. So können Sie bequem Ihre Grundberechtigung erwerben und dann in der Flug-Saison auf die verschiedenen anderen Berechtigungen aufstocken.

Der Inhalt der Segelflugausbildung:

Die Segelflugausbildung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil.

Der theoretische Teil setzt sich aus folgenden Themen zusammen:

In unserem Verein finden je nach Vereinbarung zwei dreistündige Abende pro Woche statt; dieser Kurs erstreckt sich über einen Zeitraum von ca. zwei Monaten. Der Kurs selbst besteht aus 30 Stunden Theorieunterricht.

 

Der praktische Teil der Ausbildung besteht aus den Schulungsflügen.

 

Diese werden mit einem Doppelsitzer (in der Regel einem Motorsegler) durchgeführt, wobei der Flugschüler vom ersten Flug an am Pilotensitz Platz nimmt. Da Starts und Landungen die schwierigsten Teile des Fluges sind, dauern die Flüge in der Regel keine 10 Minuten.

 

Mit einem Fluglehrer am Doppelsteuer beginnt man mit grundlegenden Flugübungen. Nachdem der/die Schüler/in das komplette Schulungsprogramm beherrscht steht der erste Alleinflug vor der Türe. 

Danach erfolgen die nötigen Übungsflüge und der praktischen Prüfung (abgenommen von zwei Fluglehrern) steht nichts mehr im Weg.

Auch in der Theorie erwirbt man umfangreiche Kenntnisse welche dann mit einer theoretischen Prüfung (Multiple Choice Test) abgeschlossen werden. Die theoretische und die praktische Ausbildung könnten relativ unabhängig voneinander absolviert werden, doch ist eine parallele Ausbildung sehr zu empfehlen.

 

Welche Segelflieger-Pilotenscheine kann ich erwerben?

 

Segelfliegerschein (GPL "Klasse I")

 

Dieser Pilotenschein stellt die Grundberechtigung für den Betrieb eines ein- oder zweisitzigen Segelflugzeuges alleine an Bord dar.

Der Gesetzgeber verlangt für den Erwerb zumindest 3 Stunden Flugzeit sowie 30 Landungen unter Aufsicht eines Fluglehrers. Die letzten drei Flüge können schon der Prüfungsflug sein.

Hierzu sagt der Gesetzgeber allerdings: Die erforderliche Flugzeit von wenigstens drei Stunden Dauer und die mindestens dreißig Landungen müssen sinnvollerweise allein an Bord ausgeführt worden sein (sodaß sich eine Gesamtausbildungsflugzeit von wenigstens sechs Stunden ergibt).

 

Segelfliegerschein (GPL Klasse II) als Erweiterung der Grundberechtigung "Klasse I"

 

Der Erwerb dieses Pilotenscheines erfordert 20 Stunden Flugzeit und 20 Landungen alleine an Bord unter Aufsicht eines Fluglehrers. Er berechtigt Sie 2- oder mehrsitzige Segelflugzeuge mit Passagieren an Bord zu führen. Für Inhaber einer Motorpilotenberechtigung verkürzt sich die erforderliche Flugzeit auf 10 Stunden, die Landungen müssen aber auf einem Segelflugzeug durchgeführt werden.

 

Wird der Prüfung innerhalb von 24 Monaten abgenommen, so zählen die in der Ausbildung geflogenen Zeiten dazu.

 

Segelfliegerschein mit Hilfsmotorstartberechtigung

 

Der Gesetzgeber schreibt für die Erweiterung der Grundberechtigung 5 Landungen an Bord eines Motorseglers unter Aufsicht eines Fluglehrers vor. 

Der Hinweis des Gesetzgebers: Die vorgeschriebenen fünf Starts stellen ein absolutes Minimum dar und ist daher ein strenger Maßstab anzulegen.

 

 

Diese Startberechtigung berechtigt den Segelflugzeugpiloten lediglich dazu, einen Motorsegler

Sie berechtigt jedoch nicht dazu, ansonsten Motorsegler mit laufendem Motor zu betreiben, d. h. im Motorflug (insbesondere etwa auch bei kontrollierten Flügen) zu führen. Es ist jedoch in der Grundberechtigung des Segelflugscheines das Führen des Motorseglers im Segelflug enthalten.

 

Motorseglerpilotenschein (PPL, eingeschränkt auf Motorsegler)

 

Die Ausbildung zum Motorseglerpiloten fällt bereits in die Kategorie Privatpilotenausbildung und verlangt daher die komplette Anforderung des Privatpilotenscheines. Das heißt mindestens 40 Flugstunden bis zum Erhalt des Pilotenscheines. Lediglich die Prüfung wird auf einem Motorsegler abgelegt und man erhält dann einen Privatpilotenschein (PPL), der auf den Betrieb eines Motorseglers eingeschränkt ist.

 

Diese Ausbildung ist jedoch unter mehreren Gesichtspunkten zu betrachten. Will man ausschließlich mit einem Motorsegler unterwegs sein, so ist diese Form der Ausbildung in Hinblick auf die Kosten interessant. Man erspart sich pro Flugminute unter Ansatz aktueller Preise für Motorsegler (HB 23) und Motorflugzeug (Cessna 150) € 0,6 pro Flugminute. Das ergibt eine Ersparnis bei 40 Flugstunden von € 1.440,- (Stand 25.1.2003).

 

Kunstflugberechtigung für Segelflieger:

 

Diese Ausbildung wird von unserem Verein nicht angeboten. Wir vermitteln Sie allerdings sehr gerne. Fragen Sie einfach bei uns an.

 

Wolken- und Sicht-Nachtflugberechtigung für Segelflieger:

 

Diese Ausbildung wird von unserem Verein nicht angeboten. Wir vermitteln Sie allerdings sehr gerne. Fragen Sie einfach bei uns an.

 

Lehrberechtigung für Segelflieger:

 

Fragen Sie einfach bei uns an.

 

Lehrplan einsehen

 

Die Prüfung:

 

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist eine Bestätigung des Fluglehrers, daß die Starts und Landungen einwandfrei ausgeführt wurden. Die Prüfung selbst wird von zwei autorisierten Fluglehrern des Vereins durchgeführt und müssen sowohl die theoretische wie die praktische Prüfung abnehmen. 

Bei der theoretischen Segelfliegerprüfung nach & 23 ZLPV mit ZPE werden geprüft:

Bei der praktischen Prüfung wird folgendes geprüft:

Jeder Flug muß mindestens eine Dauer von 2 Minuten aufweisen. Wird die Prüfung auf einem zwei- oder mehrsitzigen Segelflugzeug abgenommen, fliegt ein Prüfer an Bord mit.

 

Die Ausbildungkosten

 

Ein offenes Wort - um Mißverständnisse zu vermeiden

 

Gerade bei der Segelflugausbildung entscheidet Talent und Auffassungsgabe besonders über die Ausbildungskosten. So ist gerade beim Zeitaufwand und den erforderlichen Landungen ein weit auseinanderklaffendes Spektrum bei Flugschülern zu beobachten. Diese Spreizung ist ohne Alterslimit zu beobachten und ist es daher für eine seriöse Flugschule nicht möglich, Zusagen für die entstehenden Kosten verbindlich abzugeben - es entscheidet im Einzelfall darüber die von Ihnen tatsächlich benötigte Zeit.

 

So empfiehlt der Gesetzgeber ausdrücklich, daß im allgemeinen je fünf Starts mit einem Segelfluglehrer und fünf Alleinstarts unter Aufsicht eines Segelfluglehrers, für die Startberechtigung Windenschleppstart und Hilfsmotorstart jedoch je zehn Starts mit einem Lehrer und zehn Alleinstarts unter Aufsicht, für die Berechtigung Hilfsmotorstart außerdem eine Überprüfung der besonderen Theoriekenntnisse.

 

So kann beispielhaft darauf verwiesen werden, daß z.B. ein Flugschüler für die Segelflugausbildung auf einem Motorsegler (Ausbildungsart Hilfsmotorstartberechtigung) bereits mit 35 Landungen ausgekommen ist, ein anderer aber (als Extremfall) bis zu 200 Starts benötigte. Eine Flugstunde mit einem Motorsegler kostet inklusive Fluglehrer (Stand 25.1.2003) € 114,-. Bei einigermaßen normalen Verhältnissen wird man grob geschätzt bis zum Alleinflug am Motorsegler ca. 10-12 Stunden bis zum Alleinflug benötigen

 

Hierzu kommen die Landegebühren, pro Schullandung in Höhe von € 5,1. Die Kosten des Theoriekurses hängen davon ab, ob Sie an einem regulären Kursabend oder ob Sie an einem Einzelunterricht teilnehmen wollen. Hierzu bitten wir um Ihre geschätzte Anfrage.

 

Segelflugschein Verlängerungsbedingungen

 

KLASSE I: 10 Landungen innerhalb der letzten 24 Monate.

KLASSE II: Segelfüge von mindestens 3 Stunden Dauer und mindestens 20 Landungen.

Sollten Sie Interesse an einer gediegenen Ausbildung oder an näheren Details haben, so fragen Sie bitte bei uns an.

Ein E-Mail an die SPORTFLIEGERFLUGUNION  senden

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