Empfehlungen bei Mitnahme von Kindern
Kinderrückhaltesysteme (KRS) / Child Restraint Systems (CRS)
Eine Serviceinformation der MOTORFLUGUNION KLOSTERNEUBURG
Die Verwendung eines KRS auf einem bestimmten Fluggastsitz muss gemäss
„Qualifizierungsverfahren für Kinderrückhaltesysteme (KRS) zur Verwendung in
Flugzeugen“ gesondert nachgewiesen werden.
- Pro Erwachsenem kann maximal ein Kleinkind unter 2 Jahren (ohne Sitzplatzanspruch) befördert werden.
- Werdende Mütter an Bord
Aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen dürfen schwangere Frauen während der letzten 4 Wochen vor der Geburt nicht mehr mit uns fliegen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie in Ihrer Reiseplanung berücksichtigen, dass eine Luftbeförderung ab der 36. Schwangerschaftswoche ein erhebliches Risiko für Sie und Ihr Kind bedeutet. Bis zu dieser Frist gelten keine Einschränkungen, eine besondere ärztliche Bescheinigung wird nicht verlangt. Wir empfehlen in jedem Fall, vor Reiseantritt den behandelnden Arzt zu konsultieren.
- Autokindersitz an Bord
Nach der EU-Verordnung sind Kleinkinder an Bord von Flugzeugen entweder durch Schlaufengurte oder durch Kindersitze zu sichern. Die MOTORFLUGUNION empfiehlt die Verwendung eines zugelassenen Kindersitzes während des Fluges. Für den Einsatz an Bord sind alle Kindersitze geeignet, die eine der folgenden Zertifizierungen erfüllen:
- Qualifizierungsverfahren für Kinderrückhaltesysteme zur Verwendung in Flugzeugen nach TÜV Doc.: TÜV/958-01/2001
- Kindersitze, die von der Behörde eines EU-Mitgliedsstaates, der FAA (Luftfahrtbehörde der USA) oder Transport Canada (auf der Grundlage einer national technischen Norm) für die ausschließliche Verwendung in Luftfahrtzeugen zugelassen und entsprechend gekennzeichnet sind.
- Kindersitze, die gemäß der UN-Norm ECE R 44, -03 oder einer neueren Version für die Verwendung in Kraftfahrtzeugen zugelassen sind.
- Kindersitze, die gemäß der kanadischen CMVSS 213/213.1 für die Verwendung in Kraftfahrtzeugen und Luftfahrtzeugen zugelassen sind.
- Kindersitze, die gemäß der US-amerikanischen Norm FMVSS Nr. 213 für die Verwendung in Kraftfahrtzeugen und Luftfahrtzeugen zugelassen und am oder nach dem 26. Februar 1985 gemäß dieser Norm hergestell worden sind. US-zugelassene Kinderrückhaltesysteme, die vor diesem Datum hergestellt worden sind, müssen mit einem Aufkleber mit folgender roter Aufschrift versehen sein:
- "THIS CHILD RESTRAINT SYSTEM CONFORMS TO ALL APPLICABLE FEDERAL MOTOR VEHICLES SAFETY STANDARDS" und
- "THIS RESTRAINT IS CERTIFIED FOR USE IN MOTOR VEHICLES AND AIRCRAFT"
Die Kindersitze müssen für die Befestigung durch Zweipunktgurte (Beckengurte) zugelassen sein. Darüber hinaus achten Sie bitte darauf, dass der Kindersitz für die Nutzung an Bord die folgenden Abmessungen nicht überschreiten darf:
Breite 43 cm x Tiefe des Standfußes 45 cm x Höhe 68 cm
bzw.
Breite 17 inch x Tiefe des Standfußes 17,7 inch x Höhe 26,7 inch
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir generell nur diese Kindersitze an Bord zulassen dürfen. Entspricht ein Sitz den Anforderungen nicht, sind unsere Mitarbeiter berechtigt, die Verwendung abzulehnen und den Sitz separat zu verstauen. Kleinkinder werden in diesem Fall durch einen Schlaufengurt auf dem Schoß des Erwachsenen gesichert.
Informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei Herstellern oder Händlern, ob Ihr Kindersitzmodell eine dieser Normen erfüllt. Die folgende Tabelle zeigt beispielhaft Kindersitze, die über mindestens eine der erforderlichen Zertifizierungen und entsprechenden Abmessungen verfügen:
Modell TÜV/958-
01/2001ECE R 44
(ab Version
- 03)CMVSS
213/
213.1FMVSS Nr. 213 FAA oder Transport
CanadaLuftikid UNO X Luftikid DUO X X Römer King quickfix* X Römer
Baby Safe bzw.
Römer
Baby Safe plus*X X Maxi Cosi Mico X Maxi Cosi Citi X X Storchenmühle
Maximum SPX
* Zusatzinformationen für den Kindersitze Römer King quickfix: Der Römer King quickfix mit der Zulassungsnummer 03301122 wird inzwischen nicht mehr hergestellt. Falls Sie jedoch einen solchen Sitz besitzen und mit an Bord nehmen möchten, müssen Sie den Kindersitz nachrüsten. Sie benötigen hierzu sowohl das Label, den Gurtaufroller und die dazugehörende Gebrauchsanleitung unter der Artikelnummer 14750380 als Komplettsatz in den Fachgeschäften für Kinderausstattung bestellen.
* Zusatzinformationen für den Römer Baby Safe bzw. Römer Baby Safe plus: Die neuen Römer Baby Safe und Baby Safe plus mit der Zulassungsnummer 03301146 sind mit dem Label "for use in aircraft" ausgestattet. Falls Sie ein älteres Modell des Römers Baby-Safe bzw. Baby Safe plus besitzen, können Sie dieses für den Einsatz im Flugzeug nachrüsten. Sie müssen dazu im Fachgeschäften für Kinderausstattung den Aufkleber "for use in aircraft" (mit der TÜV-ID-NR.: 9811400300) mit der Artikelnummer 1023026 und die dazugehörende Gebrauchsanleitung mit der Artikelnummer 1906601 bestellen.
- Kinderbetreuung an Bord
- Kümmern Sie sich um das Wohl Ihrer Familie.
- Nehmen Sie für Ihre Kleinen spannende Hörspiele und jede Menge Kinderlieder zum lauschen mit.
- Die Zeit vergeht wie im Flug mit interessanten Mal- und Spielzeugangeboten für alle Altersgruppen.
- Für die Älteren (und auch die Großen) – hilft auch die Mitnahme eines tragbaren Videoplayers.