RESERVIERUNG VON FLUGZEUGEN
Die Reservierung der Flugzeuge erfolgt prinzipell mittels Internet über unser AERONOTE-System.
Falls einmal ein Flug nach erfolgter Reservierung nicht durchgeführt wird, diesen aus der Reservierung wieder austragen.
BORDPAPIERE
Der PlC hat vor jeden Antritt eines Fluges die Bordpapiere auf Vollständigkeit zu kontrollieren und im Original an Bord mitzunehmen. Diese sind in der Bordtasche und beinhalten:
Eintragungsschein
Verwendungsbescheinigung
ARC-Nachprüfungsbescheinigung
Avionik-Lufttüchtigkeitszeugnis
Lärmzulässigkeitsbescheinigung
Bewilligung für eine LFZ-Funkstelle
Versicherungsbestätigungen über Pflichtversicherungen
Wiege und Beladeplan
Bordbuch
FIug-Handbuch
Flugzeugschlüssel
PERSÖNLICHE AUSWEISE
Diese sind vom Piloten verpflichtend mitzuführen
Lizenz, Medical, Lichtbildausweis
EFZ oder AFZ
Diese Ausweise sind von Passagieren mitzuführen
* Reisedokumente, wie Personalausweis oder Reisepaß
LUFTTÜCHTIGKEIT, VORFLUGKONTROLLE
Die
Lufttüchtigkeit des Luftfahrzeuges wird dokumentiert durch:
Lufttüchtigkeitszeugnis (Bordpapiere)
Mindestausrüstung für beabsichtigten Flug (VFR, IFR, Night-VFR)
Betriebsstundenkontrolle im Bordbuch (TBO)
- bei unseren deutsch lizenzierten Flugzeugen gilt derzeit ein Unterschreitungs-/Überschreitungszeitrahmen bei allen 100h-Kontrollen von +/- 10 % , bei allen 50h- Kontrollen von +/- 5 %.
- bei unseren österreichisch lizenzierten Flugzeugen gilt derzeit gemäß AUSTRO CONTROL genehmigten IHP ein Unterschreitungs-/Überschreitungszeitrahmen bei allen 120h-Kontrollen von +/- , bei allen 60h- Kontrollen von +/- 5 %.
Vorflugkontrolle (Aussencheck entsprechend Handbuch) vor Inbetriebnahme stellt Flugklarheit fest.
Homebase
Bevor ein Flugzeug aus dem Hangar geschoben wird, kurzen Rundgang um das Flugzeug machen, um es auf offensichtliche Schäden zu kontrollieren.
Wird ein solcher Schaden festgestellt, sofort unserem Betriebsleiter oder der Vereinsleistung Meldung machen (persönlich oder telefonisch vorab, dann schriftlich nachreichen) und (nur) bei Sicherheitsrelevanz ins Bordbuch eintragen. Ausschließlich bei festgestellter Flugklarheit das Flugzeug bewegen.
Fremdflugplätze:
Vor Inbetriebnahme und nach Feststellung einer Beschädigung diese dem Flugplatzbetriebsleiter melden und im anzufertigenden Schadensprotokoll unterfertigen lassen.
Zeugen sichern, diesen die Beschädigungen zeigen und im anzufertigenden Schadensprotokoll unterfertigen lassen, zusätzlich Fotos anfertigen, Bordbucheintrag
vorab telefonische Meldung an den Halter, danach schriftlich übermitteln
Wenn Fluguntauglichkeit vermutet wird ist im Zweifel in Absprache mit dem Halter und dessen vorherige ausdrückliche Ermächtigung eine Überprüfung durch eine Werft oder einen befugten Flugzeugwart vorzunehmen.
STÖRUNGSMELDUNGEN
Bei Störungen in der Luftfahrt (Nearmiss etc.) ist wie folgt vorzugehen:
Die Störung ist im Bordbuch einzutragen.
Zusätzlich hat der PlC selbst oder durch einen Vertreter (Verantwortung bleibt beim PlC) eine entsprechende Meldung abzugeben.
Die lnbetriebnahme eines Luftfahrzeuges, bei dem eine Störung im Bordbuch eingetragen ist kann nur erfolgen:
• wenn die Störung die Flugklarheit des beabsichtigten Fluges nicht beeinträchtigt,
• wenn die Störung durch eine Werft behoben und mit Stempel aufgehoben wurde,
• wenn ein, für dieses Flugzeugmuster zugelassener Wart die Flugklarheit bestätigt
Durch Festlegung der vorstehenden Punkte ist jedoch die Verpflichtung eines Piloten keineswegs aufgehoben, sich - unabhängig von der Eintragung über eine Beanstandung - vor lnbetriebnahme des Luftfahrzeuges durch die obligatorische
Vorflugkontrolle von der Flugklarheit des Flugzeuges zu überzeugen.
EIN- und AUSFLÜGE AUS ÖSTERREICH
Definitionen:
Inland: Österreich
EU-Binnenland: A, B, D, E, F, GB, GR, I, IR, L ,N, NL, P, S, SF
Länder, die dem Schengenabkommen beigetreten sind: A, B, D, E, F, I, L, NL, P
Achtung: Die Schengenabkommen können zeitweise ausgesetzt sein, bitte daher immer die Aktualität prüfen"!
EU-Ausland: AIIe Nichtmitglieder der EU
Wenn keine ständigen Einrichtungen für eine Grenzkontrolle vorhanden sind überprüfen, ob ein Flug rechtlich möglich ist, oder ein "Airport of Entry" angeflogen werden muss!
FIüge ins EU-Binnenland „Schengenland“
Keine Passkontrollen. Abflug/Ankunft wie bei Inlandsflügen
Flugplan erforderlich: Bei An-/Abflug von und zu kontrollierten Plätzen
Ausnahme: Nach Deutschland ist kein Flugplan erforderlich, sofern nicht ein kontrollierter Platz angeflogen wird.
Flüge ins EU-Ausland
Passkontrolle: 1 Std. vor Start/Ldg. Meldung bei Flugplatzhalter
Flugplan erforderlich: Bei An-/Abflug von kontrollierten Plätzen
Kein Grenzübertritt ist das bIoße Überqueren der Staatsgrenze in der Luft. Nach Landung auf einem Flugplatz ohne unnötigen Aufschub wieder abfliegen und in der Zwischenzeit das Flugzeug, bzw. unmittelbare Umgebung nicht verlassen haben (vgl. Transit).
FLUGVORBEREITUNG
Welcher Flug? VFR - bei jedem Flug über den Platzbereich hinaus (Sichtbereich),
IFR und NVFR immer!
Wer? PIC – auch verantwortlich, wenn delegiert wird
FIugdurchführungsplan:
Alle Orientierungsmöglichkeiten (terrestrische und funktechnische),
An- und Abflugverfahren
Neueste Wettermeldungen und Wettervorhersagen
Luftfahrt-Informationsdienst (alle NOTAM’s)
Privatflugplätze - Zustimmung zur Landung, Öffnungszeiten
Ausland: fremde Rechtsvorschriften beachten
Ausweichflugplätze entspr. Wetter, Notlandemöglichkeiten
Unterlagen:
Luftfahrtkarten, Wetterberichte, AlP, NOTAM, (ggf. Jeppesen, Bottlang,
etc.), GPS
Betriebsflugplan:
Kraftstoffberechnung
Start- und Landestrecken
Beladeberechnung
Betriebssicherheit
Die Verwendung eines GPS kann die Arbeit im Cockpit wesentlich erleichtern. Es hat aber auf jeden Fall eine konventionelle Flugvorbereitung parallel zu erfolgen.
SCHEMA EINER FLUGVORBEREITUNG
Vor Flugantritt muss vom PlC, entsprechend LVR § 5, eine Flugplanung für alle FIüge über Flugplatznahe hinaus erstellt werden. Bei Fehlen ist die Versicherung Ieistungsfrei, abgesehen von möglichen Weiterungen wie Verwaltungsübertretung oder bei Unfallkausalität das Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit.
Vorarbeiten:
Kontrolliere für die vorgesehene Flugstrecke:
Wettermeldungen
Geeignete Strecke
Kontrollierte Lufträume (C,D)
Flugbeschränkungs- und Gefahrengebiete
Militärische Tieffluggebiete
Segelflug- , Hängegleitergebiete
Naturschutzgebiete
NOTAMS
Abflugflugplatz:
Geeigneter Startplatz: PPR, Betriebszeiten, TODA, NOTAM, Betankung, Zoll.
LandeflugpIatz:
Geeigneter Landeplatz: PPR, Betriebszeiten, LDA, NOTAM, Betankung, Zoll.
AusweichflugpIatz- kontrollieren:
Ausweich-Landeplatz: PPR, Betriebszeiten, LDA, NOTAM, Betankung, Zoll.
Unterlagen:
ICAO-, Sichtflug- und/oder GPS-Karte, Straßen-Karte, MET- Berichte, AlP, Bottlang, NOTAM’s
Streckenplanung:
Leistungseinstellungen für Steig, Reise- und Sinkflug
Startflugplatz: Abflugverfahren, ATIS, XPDR
Streckenflug: alle verfügbaren Wegpunkte als Orientierungmöglichkeit
Terrestrische Geländemerkmale
Funknavigatorische Frequenz, Kennung, Distanz
GPS-Daten Länge und Breite
Kurse MT und Distanz, Höhen: MSA, FL, VFR-Halbkreisflugregeln
Zeiten ETO, ATO festhalten
Auffanglinien festlegen: Autobahnen, große Flüsse, Seen, Bergketten, Eisenbahnlinien
Frequenzen notieren: MET, AIS, FIS...
Notmaßnahmen: Wichtige Frequenzen für den Ernstfall (Radarunterstüzung)
Bei Auslandflügen: Abflugs-und Ankunftsmeldungen für evtl. Grenzkontrolle, jeweilige AIP
einsehen
Kraftstoffberechnung:
Ermittle die notwendige Kraftstoffmenge für:
Rollen und Start
Steigflug entsprechend der Leistungseinstellung
Reiseflug entsprechend der Leistungseinstellung
Sinkflug entsprechend der Leistungseinstellung
Ausweichflugplatz entsprechend der Leistungseinstellung
Route Reserve rund 6% des kalkulierten Kraftstoffbedarfs aus Pkt 2-5.
Unterlagen: Flughandbuch
Start- und Landestreckenberechnung:
Startstreckenberechnung
Vorhandene TODA und Pistenart (Gras, Beton..) lt. AIP und entsprechend der Tabellen im Flughandbuch die Startstrecke ermitteln.
Diese Tabellen basieren üblicherweise auf der maximal zulässigen Beladung
Landestreckenberechnung (auch für den Ausweichflugplatz)
Verfügbare LDA und Pistenbeschaffenheit heraussuchen, Wind berücksichtigen.
Weight and Balance
Bei der Berechnung darauf achten, dass die richtigen Einheiten verwendet werden: lbs, kg, lit, G, m, CM, inch...
Gewichte ermitteln:
Eigengewicht
Treibstoff
PIC + CO
Passagiere
Gepäck
Hebelarme+Momente ermitteln:
lt.Schema im Flughandbuch berechnen
Kontrolle:
Max. Abfluggewicht
Schwerpunkt im zulässigen Bereich
siehe jeweiliges Flughandbuch/Wiegeplan!
Ermitteln der Flugzeugausrüstung
Ist die notwendige Ausrüstung für die sichere Durchführung des Fluges vorhanden?
D (DME)
F (ADF)
L (ILS)
0 (VOR)
G (GPS)
C (XPDR)
E (ELT)
Bei Flügen über Wasserstrecken oder bei Wasserflug kann es auch erforderlich sein dass alle Insassen mit angelegten Schwimmwesten fliegen oder zusätzlich eine Rettungsinsel mitzuführen ist.
ATC – Flugplan
Wenn notwendig oder gewünscht wird, ist mit obigen Planungen ein ATC-Flugplan zu erstellen. Anleitung siehe ONfL I-B 62/99
Ein Flugplan muss abgegeben werden:
für einen kontrollierten Flug (IFR, SVFR, NVFR, Flug in Luftraumklasse C oder D).
bei einem grenzüberschreitenden Flug (vor dem Abflug, Ausnahme: D)
Ein Flugplan kann/sollte abgegeben werden:
Für jeden anderen Flug.
Frühester Zeitpunkt – keine Vorschrift.
Bei zu früher Abgabe Gefahr von Missverständnissen, Ausland Info bei AIS!
Die Änderung der angegebenen EOBT ist zu melden bei AIS.
Landemeldung:
PIC ist verpflichtet den Flugplan zu schliessen – Ausnahmen: „NO ATA“ oder kontrollierter Flugplatz
CHECK- LISTEN
Check-Listen sind Kurzauszüge des entsprechenden individuellen Flughandbuches. Keine Fremdchecklisten verwenden!
Verbindlich ist aber in jedem Fall das gültige Flughandbuch!
AUSFALL DER SPRECHFUNKVERBINDUNG
Im nicht kontrollierten Flug:
FIug in VMC fortsetzen
Transponder: 7600 schalten
Auf nächstem geeigneten, nicht kontrollierten Flugplatz landen
(Pistenrichtung entsprechend Signalfeld, mittels Handy Kontakt aufnehmen oder Lichtsignale befolgen)
Im kontrollierten Flug:
Wenn Funkkontakt nicht möglich
Auf nächsten geeigneten Flugplatz landen, veröffentlichte Verfahren bei Funkausfall befolgen.
Nach erhaltener Freigabe zum Einflug in die Kontrollzone: entsprechend Freigabe weiter fliegen und auf Lichtsignale der Flugverkehrskontrollstelle warten.
Landung der nächsten in Betracht kommenden Flugverkehrskontrollstelle melden
MINDESTFLUGHÖHEN
... über dichtbesiedeltem Gebiet; Industriegelände (feuer- oder explosionsgefährdet); Menschenansammlungen im Freien ist so zu fliegen, dass:
eine Landung im Notfall ohne Gefährdung möglich ist
diese mindestens 300 m über höchstem Hindernis, welches weniger wie 600 m entfernt ist, eingehalten wird.
Sonderregelungen für:
Wien 1000m GND
Graz, Linz, Klagenfurt, Salzburg 900m GND
Insbruck 600m GND
Ansonsten generell min. 150 m über GND
Brücken, verspannte Seile dgl. dürfen nicht unterflogen werden!
REISEFLUGHÖHEN - HALBKREISREGEL
Sichtflüge müssen im Reiseflug (Definition: ein Flugabschnitt, bei dem längere Zeit in gleicher Höhe und Richtung geflogen wird; nicht Steig- und Sinkflug) entsprechend dem missweisenden Kurs, in einer Höhe von mehr als 900 m MSL ( 3.000 ft MSL) oder 100 m GND (= 1.000 ft MSL) in
Flugflächen z.B. FL055 (Höhenmesser auf 1013,25 hPa)
durchgeführt werden (wenn nicht von einer FVK-SteIle anderes aufgetragen wurde).
ACHTUNG:
Bei einem Luftdruck unter 997 hPa ‘sinkt’ die niedrigst benutzbare Flugfläche (FL 035) unter 3000 ft QNH, d.h. in diesem Fall ist noch mit QNH- Einstellung zu fliegen!
Zur Klarstellung:
Solltest Du Kontakt mit Wien-Information (124,40 oder. 118,52 MHz) aufnehmen und es wird Dir ein Transponder-Code und ein QNH-Wert von Wien mitgeteilt (die zurückgelesen werden müssen), so bleibt dieser Flug jedenfalls ein unkontrollierter Sichtflug und die Wahl der korrekten Flughöhe trifft alleine der PlC.
Das heißt, dass auch diese Sichtflüge unter obige Regel fallen. Bei Flügen nach Osten (missweisender Kurs 000° bis 179°) sind sie in den Flugflachen 35, 55, 75, 95 usw. und bei Flügen nach Westen (180° bis 359°) in den Flugflachen 45, 65, 85, 105 usw. durchzuführen. Damit sollte eine Zusammenstoßgefahr mit anderen Luftfahrzeugen auf Gegenkurs gemindert werden.
Höhenmessereinstellverfahren
Um die verschiedenen Höhenmesser-Einstellverfahren in Erinnerung zu rufen hier nachfolgende Aufstellung:
Standard-Atmosphäre
Bei dieser standardisierten Atmosphäre ist jeder Höhe eine entsprechende Temperatur zugeordnet.
Fuß °C Fuß °C Fuß °C Fuß °C
MSL 15 4000 7 8000 -1 15000 -15
1000 13 5000 5 9000 -3 18000 -21
2000 11 6000 3 10000 -5 20000 -25
3000 9 7000 1 12000 -9
Temperaturverteilung: 2°C / 1000 ft
1 hPa= 30ft
Für die Höhenmessereinstellung gibt es 3 Werte:
QNH Wert kommt von ATC Höhenmesser zeigt Platzhöhe
QFE Wert kommt von ATC Höhenmesser zeigt 0
QNE Standard 1013,25 hPa Flugplatzhöhe bei Standardluftdruck
QNH-Höhe --- QNH-Altitude
= die Höhe die ein Höhenmesser anzeigt, wenn auf der Druckkorrekturskala der QNHWert eingestellt ist
Wahre Höhe --- True Altitude
temperaturkorrigierte QNH-Höhe = die wahre Höhe ist die Höhe über dem Meeresspiegel
Druckhöhe --- Pressure Altitude wichtig für Leistungsdiagramme!
= die Höhe in der Standardatmosphäre, die dem in der Flughöhe herrschenden Luftdruck entspricht.
Dichtehöhe --- Density Altitude
temperaturkorrigierte Höhe = die Höhe in der Standardatmosphäre, die der in der Flughöhe herrschenden Luftdichte entspricht. Ansteigende Temperatur verringert die Luftdichte!
Die Dichtehöhe ändert sich um 1°C = 120ft
Bei Standardbedingungen (Druck und Temperatur).
Wahre Höhe = Druckhöhe = Dichtehöhe
Absolute Höhe --- Absolute Altitude
= Die tatsächliche Höhe eines Flugzeuges über dem überflogenen Gelände
AUSWEICHREGELN
Vorrang:
Im Reiseflug
Wer Vorrang hat, hat Richtung und Geschwindigkeit beizubehalten.
Gegenrichtung — beide nach rechts ausweichen
Kreuzende Kurse — Rechtsvorrang
Landende und im Endanflug befindliche Flugzeuge
Tiefer fliegende Flugzeuge
Im Platzbereich
Flugplatzverkehr beobachten, in Verkehrsablauf einordnen oder deutlich
erkennbar heraus halten.
Platzrunde
KEINE Vollkreise !
Wenn große Verkehrsdichte herrscht und Separation notig ist:
Langsamflug
Gegenanflug ausdehnen
Durchstarten (etwas seitlich der Piste, damit Verkehr beobachten werden kann)
Rollende Luftfahrzeuge
Gegenrichtung anhalten, beide nach rechts ausweichen
Kreuzende Kurse - Rechtsvorrang
SICHTFLUG - WETTTERBEDINGUNGEN VMC
FLUGSICHT WOLKENABSTAND
HOR. / VERT.
HÖHENBEREICH
LUFTRAUM
KLASSE
8 km 1,5 km
300 m
in und über
3050 m, 10.000 ft MSL C, D, E, G
5 km 1,5 km
300 m
unter
3050 m, 10.000 ft MSL C, D, E,
über
900 m, 3000 ft MSL
oder
300m, 1000 ft GND
F, G
in oder unter
900m, 3000ft MSL
oder
300 m, 1000 ft GND
F
1,5 km
(Ausnahme
Hubschrauber)
frei von Wolken
und
Erdsicht
in oder unter
900 m, 3000ft MSL
oder
300 m, 1000 ft GND
G
In einer Kontrollzone gilt:
Hauptwolkenuntergrenze min. 450 m, Bodensicht 5 km.
sind diese Werte nicht gegeben, so gilt „SVFR“:
Hauptwolkenuntergrenze min. 200 m, Bodensicht 1,5 km
5.8. ZULÄSSIGKEIT VON SICHTFLÜGEN
VFR-Flüge sind zulässig:
• nur bei TAG und AUSREICHENDER HELLIGKEIT
• wenn AUSWEICHMASSNAHMEN und ZEITRESERVE vorhanden sind:
D.h. es kann nicht immer bis ECET geflogen werden! So können Wolken oder
tiefstehende Sonne zu schlechten Sichtbedingungen vor ECET führen, sodass ein Flug
nicht mehr legal ist!
Praxistipps zur Flugvorbereitung und Abwicklung
Schwarzinger Seite 15 16.04.2007
5.9. LUFTRAUMSTRUKTUR
Klasse Type Gebiet Freigabe
Kontrollierter Luftraum
C SRA Graz, Linz, Salzburg, Wien JA
D CTR,CTA,TMA, SRA
MCTR, MATZ, MTMA diverse In den Betriebsstunden JA
E CTA,TMA NEIN
Nichtkontrollierter Luftraum
F zeitweiser Luftraum Vöslau, Wr. Neustadt Ost, Wels NEIN
G Nicht C,D,E,F gesamter Luftraum NEIN
Freigaben sind bei der Flugverkehrskontrolle zu beantragen:
TWR
RADAR (APP, ACC)
FIS erteilt nur Informationen, keine Freigaben!
Luftraumstruktur ersichtlich in ICAO-Karte, auch in Jeppesen GPS-Karte
GPS-VERWENDUNG
Die Verwendung eines GPS als weiteres unterstützendes Navigatmonsinstrument ist auf jeden Fall zu empfehlen. Ein alleiniges ‘Verlassen’ auf dieses Gerät kann jedoch zu extrem gefährlichen Situationen führen und ist zu vermeiden.
Weiters kann dieses Gerät, sofern es eine Trace-Funktion hat, für eine Dokumentation jedes Fluges als Beweis ausgezeichnet dienen.
Es sollte die Bedienung des Gerates laufend und rechtzeitig vor Flugantritt geübt werden, sodass es im Flug zu keiner fatalen Fehlbedienung kommen kann.
NOT - AUSRÜSTUNG
Während des Fluges sollten die Notcheckliste beim PIC griffbereit sein.
Es sollte aber auch die vorhandene Notausrüstung des zu fliegenden Flugzeuges und der Ort der Aufbewahrung bekannt sein:
Apotheke
Feuerlöscher
ELT (Auslösung, transportabel, etc)
Persönliche Notausrüstung
Handy
Handfunkgerat
Signalstift mit roten Raketen
Multiwerkzeug (Leatherman für Befreiung aus Flugzeug, Durchschneiden von Gurten)
Rettungsdecke (speziell bei Alpenflügen), passende Kleidung
Triller- oder Signalpfeife
Hilfe in Notfällen
Bei Notfällen kann jeder Pilot erreichbare FVK- und Info-Stellen um Unterstützung bitten.
Sofern Funkkontakt zustande kommt und eine Identifikation möglich ist, wird diese auch gegeben.
Wichtig ist bei der Hilfsanforderung den angesprochenen Stellen die Position, den Notfall und die gewünschte Hilfestellung mitzuteilen. Je früher dies erfolgt, umso effizienter wird die Hilfestellung sein