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NEWS - STELLUNGNAHME ZUR AUSTRO CONTROL GEBÜHRENVERORDNUNG 2009
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VORSICHT FLUGZEUGHier die beachtliche Stellungnahme der MOTORFLUGUNION zum Entwurf der AUSTRO CONTROL GEBÜHRENORDNUNG FÜR 2010:

 

STELLUGNNAHME ZUR AUSTRO CONTROL GEBÜHRENVERORDUNG 2009

  • Textfortsetzung:

    Schon in der länger zurückliegenden Vergangenheit wurde durch die damals budgetwirksame „Privatisierung“ des ehemaligen Bundesamtes für Zivilluftfahrt in eine AUSTRO CONTROL GmbH. ein bedeutender Fehler gemacht, der sich seither durch institutionalisierte Ineffizienz wettbewerbsverzerrend auswirkt.

    So ist wohl offensichtlich davon auszugehen, dass durch den vorliegenden fortgesetzten Gebührenentwurf weiterhin keine behördliche Tätigkeit abgegolten, sondern eine monopolistisch gesteuerte Einnahmequelle im Bereich der Luftfahrt das Ziel sein soll. Laut übereinstimmenden Zeitungs-Aussagen von ACG, Hr. Dir. SOMMERBAUER „sei durch eben diese Auslagerung das Vollkostendeckungsprinzip notwendig“.

    Aus unserer Sicht sind Gebührensätze so zu bemessen, dass zwischen der den Verwaltungsaufwand berücksichtigenden Höhe der Gebühr einerseits und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung andererseits ein angemessenes Verhältnis besteht.
    Bei der Gebührenbemessung im Einzelfall ist der mit der Amtshandlung verbundene Verwaltungsaufwand, soweit Aufwendungen nicht als Auslagen gesondert berechnet werden, und die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert oder der sonstige Nutzen der Amtshandlung für den Gebührenschuldner sowie dessen wirtschaftliche Verhältnisse zu berücksichtigen.

    In Österreich preistreibend ist auch noch die Tatsache, dass zur Austro Control-Gebührenordnung hohe kumulative Gebühren nach dem Gebührengesetz (Doppelverrechnung) hinzu verrechnet werden. Auch die in der Praxis derzeit eingehobene Mehrwertsteuer von 20% ist aus unserer Sicht mit behördlicher Tätigkeit nicht vereinbar und somit unzulässig, da die Ausstellung eine behördliche/hoheitliche Tätigkeit und nicht eine Tätigkeit im Sinne einer privaten Dienstleistung darstellt! Diese vorgenannten Gebührengrundsätze verdeutlichen, dass nicht nur auf evtl. gestiegene Verwaltungskosten abgestellt werden darf, sondern dass auch ein Augenmerk auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kostenadressaten gelegt werden muss.

    Es muss ausgeschlossen sein, dass mit Beibehaltung oder der Erhöhung der Kosten existentielle Belastungen auf die Kostenschuldner zukommen. Eine Überprüfung inwieweit den in der Luftfahrt betroffenen Adressaten eine Erhöhung oder zumindest eine Fortschreibung der hohen Gebühren zugemutet werden kann ist dem Gebührenverordnungsentwurf nicht zu entnehmen.

    Nicht einmal eine Begründung, warum eine Erhöhung oder eine Gebührenfortschreibung trotz Krise durchgeführt wird, ist vorhanden. Man lässt zudem außer Acht, dass vereinzelt Bereiche mit neuen Gebühren mehrfach belastet werden und dass auch vereinzelt Verdoppelungen im Gebührenrahmen festzustellen sind. Die Fortschreibung und die Erhöhungen, verbunden mit möglichen Mehrfachbelastungen und teilwei-se drastischen Erhöhungen der Gebühren im Einzelfall (Verdoppelung) kann für die Luftfahrt in Teilbereichen zu wirtschaftlichen Mehrbelastungen führen, die zur Existenzgefährdung beitragen. In einer Zeit der aufkommenden Rezession sollte der Luftfahrtwirtschaft keine solche zusätzliche Belastung zugemutet werden, um den Wirtschaftszweig nicht zu schwächen und Arbeitsplätze zu gefährden.

    Keine andere österreichische lizenzausstellende Behörde verlangt für gleiche behördliche Tätigkeit so viel wie AUSTRO CONTROL!

    Luftsport darf in Österreich kein Sport ausschließlich für Reiche werden. In den Vereinen sind Menschen aus allen Bevölkerungsschichten aktiv. Hauptsächlich verdanken das die Luftsportler dem großen ehrenamtlichen Engagement. Hunderte von Luftsportlern opfern viele Stunden ihrer Freizeit für den Sport. Sie organisieren den Flugbetrieb, Flugtage und Wettbewerbe, sie pflegen und warten den Vereinsbesitz, verwalten die Finanzen, bilden den Nachwuchs aus und weiter, trainieren Leistungssportler, verhandeln mit lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Behörden und Organisationen. Sie tragen große Verantwortung – und sehen dafür keinen Cent.

    Immer mehr verlagert sich die Pilotenausbildung von den Airlines zu den Flugschulen der General Aviation, zu der auch FTO´s der gemeinnützigen Flugsportvereine wie wir zählen. Gerade wir sehen an vorderster Front, dass viele Privatpiloten aufgrund steigenden Kostendruckes ihre Lizenzen nicht mehr verlängern, teilweise Berechtigungen verfallen lassen (was der Flugsicherheit nicht förderlich ist) oder sich den Flugsport einfach nicht mehr leisten können. Gehälter werden in der Masse schon lange nicht mehr erhöht, teilweise sinkt das Einkommen.

    Die Überlegung, dass mit diesen überhohen Gebühren hochqualifizierte Personen (Piloten in allen Ausbildungsstufen), welche viel Geld in ihre (Berufs-) Ausbildung investiert haben, somit ihre Berechtigung aufgrund mangelnder Finanzen nicht mehr ausüben können, dürfte wohl noch gar nicht angedacht worden sein. Viele dieser Piloten können nach einem Jobverlust die Erhaltungsmaßnahmen und die damit verbundenen Gebühren nicht mehr bezahlen und verlieren dadurch bedingt ihren Beruf bzw. ihre notwendige Qualifikation. Eine Berufsausübung ist dann nicht mehr möglich.

    Ein innerösterreichischer Gebührenvergleich mit anderen Lizenzen oder Ausweisen belegt:
    Siehe http://www.help.gv.at/Content.Node/4/Seite.040170.html#

    Kosten Führerscheingebühr: € 55,70
    Die Führerscheinerweiterungsgebühr z. B. auf die Klasse C, ähnlich dem CPL kostet € 45,00 !!!

    Die Ausstellung eines Binnen-Schiffsführerpatentes Seen- und Flüsse 10m kostet in Niederösterreich € 24,50, die Ausstellung eines internationalen Patents kostet zuzüglich € 13,20, also insgesamt € 37,70. Hier ist sogar noch wie beim Führerschein eine Scheckkarten-ID inbegriffen!

    Die Ausstellung eines neuen Reisepasses auf 10 Jahre kostet € 69,00, lt. Auskunft BH Wien-Umgebung, der Aufwand für dessen Ausstellung ist aufgrund der aufwendigeren Bearbeitung (Einheften von Foto) jedenfalls höher als beim Pilotenschein!

    Die Ausstellung eines Personalausweises kostet € 56,70.
    Diese grobe Diskrepanz verhält sich bei allen anderen Luftfahrt-Tarifpositionen nach gleichem Muster! Die Luftfahrt und deren Piloten werden augenscheinlich entsprechend den vorangestellten Vergleichen unverhältnismäßig benachteiligt und es ist nicht einzusehen, wieso eine derartige Ungleichbehandlung bei den Gebühren weiter hingenommen werden soll.

    Nur die reine Ausstellung eines Berufspilotenscheines kostete in Österreich:
    Im Jahr 2007 im Jahr 2010 in Deutschland 2010 gemäß II Abschnitt, TP 2b ACGV € 254.35 € 270,00 € 35,00 20% MwSt € 50,87 € 54,00 Gebühren gemäß Gebührengesetz € 122,60 € 122,60 Zusammen: € 427,82 € 446,60 € 35,00

    Im Vergleich zu unseren Nachbarn in Deutschland ergibt sich somit ein 12,74-faches an Gebührenmehrkosten für österreichische Piloten!

    Der Verlängerungsvermerk des Examiners für Lizenzen gilt ausschließlich in Österreich neuerdings nur mehr 1 Monat - und dann muss ACG jedem Piloten zwangsläufig eine neue Lizenz ausstellen.

    Wie es anders ohne weitere Kosten geht steht in der JAR-FCL ohne diese in Europa einzigartige österreichische Anpassung. Durch Anpassung an die JAR-FCL könnten diese unnötigen Kosten im Bereich Licensing abgeschafft werden.

    Durch nichts belegbare Abzocktarife für die Überprüfung von FNPT II-Simulatoren sind nicht einsehbar und deutlich überhöht, Kosten für Werftbetriebe detto, bilden diese doch einen bedeutsamen Kostenanteil in der Kalkulation der Flugausbildung, Lizenzerhaltung etc.

    Anhand nur dieser Beispiele ist klar ersichtlich, dass AUSTRO CONTROL derart unwirtschaftlich agiert oder vermutlich sogar Kosten aus anderen Bereichen unzulässig überwälzt.
    Dies kann mit einem Beispiel untermauert werden, wonach von allen anderen Flugschulen die AUSTRO CONTROL-eigene Flugschule Nr. 954 AUSTRO CONTROL-Akademie, welche offensichtlich keinen Gebühren unterworfen ist, mitfinanziert werden muss - und dadurch entsteht nun mal eine Wettbewerbsverzerrung!

    Wir finden es äußerst befremdlich und läuft unseren Interessen zuwider, wenn unüberlegte Handlungen gesetzt werden, die sachlich nicht begründet werden können.
    Vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise mit ihren durch Banken-Spekulation notwendig gewordenen Bankenfinanzierungspaketen in schwindelerregenden Größenordnungen,
    den trotz nachweislicher Misserfolge und öffentlicher Geldgaben ausufernden Bank-Managergehälter und -provisionen, wäre nun auch eine Entlastung der Allgemeinen Luftfahrt an der Tagesordnung.

    Fragen:

    Nach welchen Kriterien werden für gleiche Arbeiten von AUSTRO CONTROL verschiedene Beträge verlangt?
      Es existiert nachweislich kein erhöhter Arbeitsaufwand - es erfolgt nur das Eintippen eines ande-ren Buchstaben bei gleicher Anzahl in die Schreibmaschine/Computer!

    Welche direkte Leistung wird gegenüber dem Antragsteller nach dem Gebührengesetz erbracht?

    Welche direkte Leistung wird gegenüber dem Antragsteller nach der ACGV erbracht?

    Welche direkte Leistung wird gegenüber dem Antragsteller nach der jeweiligen TP erbracht?

    Sind Leistungen nach dem Gebührengesetz, der ACGV und der TP nicht ident und werden durch  deren Kumulierung nicht möglicherweise auch nicht intendierte Wucherungen begründet?

    Warum gibt es keine Gleichheit zwischen den Ausstellungs-Gebühren PPL und CPL(?) und auch vergleichbaren Auto/LKW-Lenkerberechtigungen?

    Wie wird die bei vergleichbarer Dienstleistung die pekuniäre Differenz begründet?

    Wird der Pilot in Österreich prinzipiell als "Krösus" betrachtet und muss daher von Haus aus mehr zahlen? Ist damit eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes gegeben?

    Wie begründen Sie die deutlichen Minderkosten für gleiche Leistungen in Deutschland?

     Ist dem Verfasser dieser Gebührenordnung bekannt, dass in Deutschland eine Erhöhung der Gebühren aufgrund der Wirtschaftskrise für 2010 ausgesetzt und die niedrigen Gebühren belassen wurden?

     Wird bei Linien-/Berufspiloten von der zuständigen Fachabteilung prinzipiell auch daran gedacht,
    dass die Erwerber des CPL (Berufspilotenscheines) zumeist junge Personen sind, die ihre ohnehin teure Berufsausbildung meist auf Kredit selbst zu finanzieren haben (keine Abschreibungsmöglichkeit bei Ausbildungskosten!) und in der Regel noch gar kein eigenes Einkommen zum Zeitpunkt des Erwerbs des Berufspilotenscheines haben?

    Hier unsere Argumente gegen eine Erhöhung, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben:

     Die Ausstellung einer Lizenz kostet einer Behörde in etwa gleich viel, unabhängig vom Inhalt.

     Eine PPL(A)-Lizenzausstellung kostet in Deutschland € 25,00 (!!!) - in Österreich € 120,00.

     Es ist nicht einzusehen, wieso die Erteilung eines österreichischen Linienpilotenscheines das 3,5-fache einer österreichischen Privatpilotenlizenz kosten soll (€ 420.00).
    In Deutschland kostet die Ausstellung eines ATPL(A) € 40,00. Arbeiten österreichische Ämter um mehr als das Zehnfache teurer als deutsche Ämter?

     Schon die derzeit geltenden Gebühren werden bereits als hohe Belastung für die Luftfahrttreibenden empfunden und ist eine Gebührenerhöhung in Zeiten einer Wirtschaftskrise sowieso kontraproduktiv!
    Eine Senkung auf vergleichbares deutsches Niveau wäre vorzunehmen!!!

     Im Gegensatz zu anderen Lizenzen z.B. im Bereich des Kraftfahrwesens und der Schifffahrt müssen Piloten laufend neue (oft halbjährliche) Qualifikationsnachweise erbringen,
    die dann auch noch nicht mit den tatsächlichen Behörden-Kosten abzugelten sind, sondern mit krass überhöhten Gebührensätzen.

Die Effizienz und die Lizenzausstellungskosten der AUSTRO CONTROL werden hiermit angezweifelt, die derzeitige unnötig betriebene Aufblähung der Abteilung LSA kritisiert.
Die Einsparung des derzeitigen Abteilungsleiters durch einen Juristen wäre ein erster tauglicher Ansatz.


Im Vergleich mit anderen europäischen Luftfahrtbehörden, z.B. Deutschland geht hervor, dass Österreich oft bis zum Zehnfachen der Gebühren für vergleichbare Leistungen/Lizenzen einhebt! Dies stellt eine gewaltige Benachteiligung unserer Piloten und Luftverkehrsbeteiligten durch die Republik Österreich dar! Siehe beigefügter Kosten-Vergleich.

Keine einzige österreichische Berufsgruppe oder Berufsstand ist im Rahmen deren Ausübungs-berechtigung so von einer Behörde abhängig wie Piloten, die dies weidlich und über Gebühr ausnützt!
Dies gilt sinngemäß auch für Flugschul-, Luftfahrzeug- sowie Werftbetreiber, alle Luftraumnutzer und Piloten.

Linien-Pilotenschüler investieren ohne jede weitere staatliche Unterstützung Beträge von € 100.000,00 und mehr in ihre Ausbildung und sind mit den Kosten oft bereits heillos überfordert – im Gegensatz zu den vom Staat übernommenen Kosten in Höhe von € 17.000 - € 30.000,00/Jahr bei Unistudenten, denen das Studium für die universitäre Berufsausbildung somit im besten Fall gar nichts kostet.
Da auch die Luftfahrt ein höherwertiges Studium darstellt wer-den Flugschüler unzulässig benachteiligt.

Österreichischen Flugschulen entsteht nicht zuletzt durch die allgemeinen Gebührenerhöhungen ein Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen europäischen Flugschulen. Diese Erhöhungen bedeuten eine Diskriminierung der Österreicher gegenüber anderen EU-Bürgern.

Die entscheidende Frage ist ja gar nicht der Beitrag zur Finanzierung (und ob diese kostendeckend sind oder nicht), sondern dass die absolute Höhe der Beträge mittlerweile ein Ausmaß erreicht hat, welches nicht mehr erträglich bzw. finanzierbar ist. Wir erwarten entsprechendes Augenmaß und freuen uns über eine konsumentenfreundliche Lösung.

TRY TO FLY WITH US! LEARN TO FLY HERE!LEARN TO FLY HERE!

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