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SCHLEPPFLUG
Segelflugzeug & Banner

Um mit einem Flugzeug schleppen zu dürfen, hat man eine Zusatzprüfung abzulegen. Wir zeigen Ihnen wie es geht:

Für diese Startart wird das Segelflugzeug mit einem ca. 50 m langen Seil hinter ein Motorflugzeug gespannt. Die Schleppgeschwindigkeit ist abhängig vom jeweiligen Segelflugzeugmuster und beträgt zwischen 80 und 120 km/h.
Der Schlepp kann beliebig hoch und weit durchgeführt werden. Ausklinkhöhe und Flugroute werden vor dem Start durch die beteiligten Piloten besprochen oder im Flug über Funk abgestimmt. Der Vorteil dieser Startmethode ist, daß man sich direkt in ein Aufwindgebiet und in größere Höhen schleppen lassen kann.

Im Flugzeugschlepp muss natürlich das Segelflugzeug immer die richtige Position hinter dem Schleppflugzeug einhalten.
Es dürfen weder grosse Abweichungen nach oben, unten oder nach der Seite, noch grosser Seildurchhang
oder Seilriss auftreten. Kurven im Flugzeugschlepp sind bis 30° Querlage zulässig. Bei motorisierten
Segelflugzeugen sind die Motorparameter zu überwachen und die im AFM definierten Verfahren und Werte
einzuhalten.

VORAUSSETZUNG SEGELFLUGZEUGSCHLEPP

Wer sich um eine Schleppflugberechtigung für das Schleppen von Segelflugzeugen bewirbt,
muss nachweisen, dass er mindestens vier Segelschleppflüge unter der Aufsicht eines
Motorflugzeugfluglehrers mit gültiger Schleppflugberechtigung einwandfrei ausgeführt hat.

Der Bewerber hat bei der Prüfung einen Schleppflug mit mindestens zwei aufeinander folgenden Vollkreisen hintereinander in gleich bleibender Höhe auszuführen.

Das Segelflugzeug muß von einem zur Ausführung derartiger Flüge berechtigten Segelflieger geführt werden.

VORAUSSETZUNG BANNERSCHLEPP

Wer sich um eine Schleppflugberechtigung für das Schleppen von Bannern bewirbt, muss
nachweisen, dass er mindestens vier Bannerschleppflüge unter der Aufsicht eines
Motorflugzeugfluglehrers mit gültiger Schleppflugberechtigung einwandfrei ausgeführt hat.

Für Inhaber einer Segelflugzeugschleppberechtigung sind mindestens zwei Bannerschleppflüge erforderlich. Bei der abzunehmenden Zusatzprüfung hat der Bewerber einen Schleppflug mit mindestens zwei aufeinander folgenden Vollkreisen hintereinander in gleich bleibender Höhe auszuführen.

VERLÄNGERUNG

Die Schleppflugberechtigung ist vier Jahre gültig. Für die Verlängerung der Berechtigung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er innerhalb von sechs Monaten vor Ablauf der Frist einen einwandfreien Schleppflug unter Aufsicht eines Motorflugzeuglehrers mit gültiger Schleppflugberechtigung in der jeweiligen Schleppflugart durchgeführt hat.

ERNEUERUNG

Für die Erneuerung einer ruhenden Schleppflugberechtigung hat der Bewerber seine fachliche Befähigung bei einer praktischen Prüfung unter Anwendung des jeweils Vorgesagten nachzuweisen.

AUSBILDUNGSFINANZIERUNG

Hinsichtlich >> Ausbildungsfinanzierungen << halten wir verschiedene Modelle wie z.B. einen Bildungskredit, für Sie bereit, die wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen erörtern.

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