Nur unter Instrumentenflugregeln können Luftfahrzeuge unabhängig von der Sicht fliegen. Das heißt, sie fliegen auch in Wolken oder im Nebel.
Nur dadurch kann in der gewerblichen Luftfahrt ein regelmäßiger, vom Wetter unabhängiger Dienst angeboten werden. Die Navigation erfolgt bordautonom nach den Freigaben des zuständigen Fluglotsen der Kontrollzentren.
Fliegen ohne Sicht
Es ist bei fast jedem Piloten einmal soweit, dass er in eine Lage kommt, in der er froh wäre, eine Instrumentenflugberechtigung zu besitzen. Sei es, um auf eine höherwertige Lizenz aufzustocken, oder sich einfach aus einer schlechten Wetterlage zu retten. Die Instrumentenflugausbildung bedeutet einen erheblichen Zuwachs an fliegerischer Kompetenz und damit auch an Flugsicherheit.
Das Fliegen nach Instrumenten nimmt ihnen die Angst, ob das Wetterloch nun da ist oder nicht und es erlaubt einen sicheren Flug, selbst bei null Sicht.
Im Rahmen der modularen Ausbildung ist IR(A) auch ein Schritt in Richtung ATPL.
Folgende Unterlagen müssen bei Ausbildungsbeginn vorgelegt werden:
- eine einfache Kopie der derzeitig gültigen Fluglizenz - entweder PPL(A) oder CPL(A).
Die erforderliche Nachtflugqualifikation (NIT) kann inzwischen auch innerhalb der IR-Ausbildung erworben werden - der Nachweis über die gesetzlich vorgeschriebene Flugerfahrung von mindestens 50 Std. Überlandflugzeit als verantwortlicher Flugzeugführer
- der Nachweis hber die in JAR-FCL 1.200 geforderten Englisch-Kenntnisse
- bei minderjährigen Bewerbern die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
- Nachweis der Tauglichkeit und ein Hörtest nach JAR-FCL 3.355
Für den Erwerb der IR(A)-Berechtigung sind gemäß JAR-FCL 1.190, 1.200 folgende fachliche Voraussetzungen erforderlich:
- Theoretische Kenntnisse - erreichbar
- Kenntnisse der englischen Sprache inkl. Sprechfunkzeugnis (vorhandenes AFZ + Bestätigung der Luftfahrtbehörde)
- Praktische Fähigkeiten - zu erwerben durch die praktische Ausbildung an einer Flugschule
Die Ausbildung muss im Rahmen eines anerkannten Ausbildungslehrgangs nach JAR-FCL 1 an einer zugelassenen Schule (FTO) absolviert werden.
Die theoretische Ausbildung umfasst folgende Sachgebiete:
- Luftrecht
- Flugzeugkunde
- Elektrotechnik
- Instrumente
- Flugplanung
- Menschliches Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Funknavigation
- Flugbetriebsverfahren
DURCHSCHNITTLICHE DAUER DER THEORIEAUSBILDUNG
Fernlehrgang |
ab PPL(A) oder CPL(A) |
Mindestlaufzeit |
15 Wochen |
Höchstlaufzeit |
18 Monate |
+ 40 Stunden Nahunterricht (Prüfungsvorbereitung)oder
im Vollzeitunterricht 200 Stunden (á 60 min.) Präsenzzeit
Informationen zur praktischen Ausbildung gemäß JAR-FCL 1.205 Anhang 1:
- 50 Std. Ausbildung, davon bis zu 35 Std. auf unserem Verfahrensübungsgerät (FNPT 2).
- für die Ausbildung auf mehrmotorigen Flugzeugen sind 55 Std. Ausbildung vorgesehen.
Fragen Sie bei uns Ihr individuelles Ausbildungsmodell an. Wir machen einen fairen Preis.
AUSBILDUNGSFINANZIERUNG
Hinsichtlich >> Ausbildungsfinanzierungen << halten wir verschiedene
Modelle wie z.B. einen Bildungskredit, für Sie bereit, die wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen
erörtern.
