MOTORFLUGUNION KLOSTERNEUBURG MOTORFLUGSCHULE DER MOTORFLUGUNION KLOSTERNEUBURG - FLIGHT TRAINING ORGANISATION FTO - FLIGHT TRAINING ORGANISATION A-117
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FI(A) - Flight Instructor JAR/FCL
Lehrberechtigung für Flächenflugzeuge, Verlängerung der Lizenz

Fluglehrer zu sein setzt die Liebe zum Lehren und fliegerisches Können voraus

Sollten Sie sich zum Fluglehrer berufen fühlen, genau sind und künftig auch entsprechend Zeit haben, dann fragen Sie uns nach Möglichkeiten für Ihre Ausbildung. Wir führen sicher in annehmbarer Zeit einen Kurs, an dem auch Sie gerne teilnehmen können.

DIE FLUGLEHRERAUSBILDUNGCessna Einweisung

Wir bilden auch Fluglehrer aus und verzeichnen derzeit
sieben Kategorien von Lehrerlizenzen:

Flight Instructor (FI) PPL, CPL, IR, Class and Type Ratings for single-pilot aeroplanes
Class Rating Instructor (CRI) Class and Type Ratings for single-pilot aeroplanes
Instrument Rating Instructor (IRI)
Type Rating Instructor (TRI) Multi-pilot Type Ratings and MCC
Synthetic Flight Instructor (SFI)
Synthetic Training Instructor (STI)
Multi Crew Cooperation Course Instructor (MCCI)

Was darf der Fluglehrer?

Der Inhaber einer Fluglehrerlizenz FI(A) ist berechtigt im Rahmen einer RF oder FTO sowohl theoretischen als auch praktischen Flugunterricht gemäß seiner Grundlizenz zu erteilen. Der praktische Unterricht darf je nach Lizenzeintrag auf einem FNPT, Simulator oder auf einem Flugzeug erteilt werden.

Voraussetzungen Fluglehrer FI (A):

Für die theoretische Ausbildung zur Erlangung der Fluglehrerlizenz muss der Bewerber folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Fliegerärztliche Tauglichkeit (Klasse 1)
  • Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
  • Mindestalter 21 Jahre
  • Halter einer Berufspilotenlizenz CPL(A) oder
    Privatpilotenlizenz PPL(A) unter Erfüllung der Voraussetzungen zum Erwerb eines CPL(A) >>CPL<<
  • Allgemeines Sprechfunk Zeugnis >>AFZ<<
  • Mind. 200 Flugstunden, davon mindestens 150 Flugstunden als PIC

Für die praktische Ausbildung zur Erlangung der Fluglehrerlizenz muss der Bewerber folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • mindestens 30 Ausbildungs-Flugstunden auf einem einmotorigen mit Kolbenmotor angetriebenen Flugzeug, davon mindestens 5 Flugstunden in den letzten sechs Monaten
  • bei Nichtvorhandensein einer IR(A) mindestens 10 Stunden Instrumentenflugeinweisung, wobei 5 Stunden davon auf einem FNPT II anerkannt werden

Theorie-Kursinhalt FI: ca. 125h

Der Zeitaufwand für die Fluglehrerausbildung umfasst 125 Stunden Lehrsaalunterricht. Ziel des Unterrichts ist die

  • Wiederholung und Auffrischen des theoretischen und technischen Wissens auf Basis der letzt gültigen Vorschriften und Regeln
  • Einführung in die Unterrichtsmethoden und Vortragspädagogik im Lehrsaal
  • Einführung in die Unterrichtsmethoden und Vortragspädagogik in der praktischen Schulung

Die einzelnen Themen gliedern sich wie folgt:

Der Lernprozess
Die Phasen des Lernens, Motivation
Auffassen und Verstehen, Grundlagen des Verhaltens
Lernmethoden, Lernhindernisse, Lernanreize
Der Lehrprozess
Die allgemeinen Rahmenbedingungen des Lehrens
Die Wirkfaktoren effizienten Lehrens, die Unterrichtsplanung

Trainingsphilosophien
Unterrichtstechniken
Verwendung und Bedeutung des Syllabus
Überführen des theoretischen in praktisches Wissen

Psychologie und Technik des Lehrens - Fluglehrerpädagogik
Das Vermitteln von theoretischem Wissen und von praktischen Fertigkeiten
Überprüfen von Leistungen
Die Leistungsbeurteilung, Progresstest, Analyse von Studentenfehlern, praktische Anwendung
Erarbeiten von Trainingsprogrammen
Vorbereitung, Durchführung, Korrekturen
Die menschliche Leistungsfähigkeit und deren Grenzen in Hinblick auf Fluglehrertätigkeit
Physiologische und psychologische Faktoren, Information, Verhaltensweise
Gefährdungen im praktischen Flugtraining und Gegenstrategien
Miteinbeziehen von Gefahren bei Simulation und tatsächlichem Flugbetrieb
Nachtflugunterricht
Komplette Wiederholung des Themas inkl. Schwerpunkte im Unterricht

Die administrative Betreuung der Flugschüler
Unterrichtsaufzeichnungen, Formerfordernisse, richtiges Unterrichtsmaterial, zutreffendes Luftfahrt-Gesetz

Praktische Fluglehrerausbildung FI : 30h

Im Rahmen der praktischen Ausbildung zum Flight Instructor FI(A) müssen mindestens 30 Flugstunden absolviert werden, davon maximal 5 Flugstunden auf einem FNPT II.

Der Anwärter auf die FI-Lizenz simuliert hierbei den Fluglehrer am rechten Pilotensitz, wobei ein FI (A) am linken Pilotensitz den Flugschüler darstellt. Damit sollen die Fähigkeiten des Anwärters, ein Flugzeug vom rechten Pilotensitz aus sicher zu steuern, geübt werden.
Zudem werden pädagogische Fähigkeiten und verschiedenen Lehrmetoden praxisnah geübt und vertieft.

Für die Eintragung der Fluglehrerlizenz muss der Bewerber folgende Voraussetzungen absolviert haben:

• Fluglehrerkurs inkl. theoretischer und praktischer Vorprüfung
• theoretische Prüfung und praktische Prüfung mit einem Examiner

Die praktische Prüfung dauert ca. eine Flugstunde und stellt einen repräsentativen Querschnitt nach genehmigtem Ausbildungssyllabus dar, wobei der Prüfer vorwiegend einen Flugschüler simuliert.
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Voraussetzungen Fluglehrer IRI: Instrument Rating Instructor bei vorhandem FI

Für die theoretische Ausbildung zur Erlangung der Fluglehrerlizenz muss der Bewerber folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Gültiges IR(A)Instrument Flight Instructor IRI
  • 800 h IFR-Flugzeit (400 h auf Flugzeugen)

Theorie-Kursinhalt FI: 25h

Für die praktische Ausbildung zur Erlangung der Fluglehrerlizenz muss der Bewerber folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Praxistraining 5h am Simulator FNPT II

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FLUGLEHRER LIZENZVERLÄNGERUNG

Die Lehrberechtigung für JAR-FCL Lizenzen gilt 3 Jahre und ist dann gemäß JAR-FCL 1.355  zu verlängern.

(a) Für die Verlängerung einer Lehrberechtigung FI hat der Inhaber zwei der folgenden drei Voraussetzungen zu erfüllen:

(1) Mindestens 100 Stunden Flugausbildungstätigkeit als FI, IRI oder als Prüfer auf Flugzeugen während der Gültigkeitsdauer der Berechtigung, darin enthalten mindestens 30 Stunden Flugausbildungstätigkeit während der letzten zwölf Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Lehrberechtigung (FI). Soll sich die Verlängerung der Lehrberechtigung auf die Lehrberechtigung für Instrumentenflug (IR) erstrecken, müssen von diesen 30 Stunden mindestens zehn Stunden Instrumentenflugausbildungstätigkeit sein;
oder

(2) Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle genehmigten FI-Fortbildungslehrgang (Refresher) innerhalb der Gültigkeitsdauer der Lehrberechtigung (FI);
oder
(3) Erfolgreiches Ablegen einer Befähigungsüberprüfung (Skill-Test) unter Verwendung des Prüfungsnachweises gemäß Anhang 1 und 2 zu JAR-FCL 1.330 und 1.345 während der letzten zwölf Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Lehrberechtigung (FI).

(b) Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berechtigung muss der Bewerber während der letzten zwölf Monate vor der Erneuerung die Voraussetzungen gemäß (a)(2) und (a)(3) erfüllen.

Verlängerung der Lehrberechtigung CRI

Die Lehrberechtigung für JAR-FCL Klassenberechtigungen gilt 3 Jahre und ist dann gemäß JAR-FCL 1.385  zu verlängern 

(Siehe Anhang 1 zu JAR-FCL 1.330 und 1.345)
(a) Für die Verlängerung einer Lehrberechtigung CRI muss der Bewerber während der letzten zwölf Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berechtigung:

(1) mindestens zehn Stunden Flugausbildungstätigkeit ausgeübt haben;
oder
(2) Auffrischungsschulungstätigkeit zufriedenstellend ausgeübt haben;
oder
(3) eine Auffrischungsschulung als CRI erhalten haben.

(b) Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berechtigung muss der Bewerber während der letzten zwölf Monate vor der Antragstellung:

(1) eine Auffrischungsschulung als CRI in Abstimmung mit der zuständigen Stelle erhalten haben;
und
(2) als Befähigungsüberprüfung den entsprechenden Teil (z.B. ME oder SE) der praktischen Prüfung gemäß Anhang 1 zu JAR-FCL 1.330 und 1.345 bestanden haben.

Für die Verlängerung einer Lehrberechtigung TRI, SFI, STI: 3 Std. Simulator bzw. 2 Std. Aircraft oder Refresher

Für die Verlängerung einer Lehrberechtigung MCCI: Refresher

AUSBILDUNGSFINANZIERUNG

Hinsichtlich >> Ausbildungsfinanzierungen << halten wir verschiedene Modelle wie z.B. einen Bildungskredit, für Sie bereit, die wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen erörtern. Auch Förderungen kommen für diese Ausbildung in Frage.

Fragen Sie uns nach den jeweilig aktuellen Kursterminen zum Fluglehrer oder Fluglehrer-Refresher-Kurse, wir beraten Sie gerne!

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