Die häufigsten Fragen zum CRI-Kurs kurz beantwortet:
Lernen Sie bei uns vom rechten Sitz aus andere Piloten einzuweisen.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der CRI-Lehrgänge 2009 können wir nun weitere Termine für 2010 anbieten.
Es hat sich bereits bewährt, Theorie und praktisches Fliegen flexibel zu organisieren, damit jederzeit auf Wetterverhältnisse und andere Umstände reagiert werden kann.Beim dem zu bewältigenden Stoff werden 6 volle Tage für den
Lehrgang benötigt, in denen ca. 1 Tag als Reserve enthalten ist.Anmeldungen für die April-Termine 2010 müssen wegen des sehr knappen Vorlaufs kurzfristig erfolgen!
Unsere Kurse sind auch in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt, die von uns bestätigte CRI-Ausbildung wird ohne Probleme in die deutsche LIzenz eingetragen.
Für deutsche Absolventen: Deutsches Luftrecht wird unterrichtet!
Theorie: 3 Tage (25 h Unterricht) sowie
Praktische Ausbildung: 3 Tage (davon 1-2 Tage Wetter-Reserve)
Aktueller Termin: 25. Juni - 1. Juli 2010
Hier sehen Sie unsere >>Flugzeuge<<
Wir benötigen 6 volle Tage, das heißt die An-/Abreise muss davor/danach zusätzlich eingeplant werden! Obowhl bis jetzt immer alle Termine eingehalten werden konnten empfehlen wir allenfalls etwas an zusätzlicher Zeit aus Wettergründen einzuplanen.
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CRI-RATING - ÜBERSICHT DER GESAMTKOSTEN: ca. € 1.900,00
bei einer Mindest-Teilnehmerzahl: 6 Teilnehmer. Diese Kosten gliedern sich wie folgt:
Anmeldegebühr: € 150,00
Kurzmitgliedschaft inkl. CSL-Versicherung und UNION-Versicherung (Pilotenrechtsschutz und Deckung Selbstbehalt): € 56,00
Teil I Theorie:
3 Tage in den Fächern Pädagogik, menschliches Leistungsvermögen, Recht, Technik: € 800,00
Teil II Flugtraining: Minimum 3 h auf Cessna 150 bis zur Prüfungsreife á € 135,00/h
*** ACHTUNG: eine zusätzliche Stunde für den Prüfungsflug ist beinhaltet
ggf. Aufpreis für C 172, für zu große oder „schwergewichtige“ Piloten - Gewichtslimit für Zweisitzer: 75kg
Berechnet wird bei den Luftfahrzeugen nur die reine Flugzeit, keine Blockzeit!
Landungen in LOAN nach Bedarf: mindestens 20 Landungen á € 10,30 auf zweisitzigen Luftfahrzeugen
Die Fluglehrer-Aufwandsentschädigung ist keine Vereinsleistung und daher direkt an die Fluglehrer zu begleichen.
Abgerechnet wird nach den tatsächlich verursachten Kosten.
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NICHT IM ANGEBOT ENTHALTEN SIND:
PRÜFERGEBÜHR: Der Prüfungsflug: (ca. 1 h) ist direkt beim Prüfer zu bezahlen
LANDUNGEN, die über 20 Landungen hinausgehen
FLÜGE, die über insgesamt 4h hinausgehen zzgl. Lehrer
HÖHERWERTIGE MASCHINEN, sofern das MTOW überschritten wird, das ist meistens bei einem Körpergewicht von mehr als 75kg der Fall
° UNTERKUNFT:
Pension direkt am Flugplatz, ca. € 30,00 - € 40,00, oder Hotel Orange Wings in der Nähe, ca. € 50,00 (Preise pro Übernachtung)
° LEHREREINTRAG IN IHRE LIZENZ
Nach Abschluß der Ausbildung und der praktischen Prüfung (eigener Prüfer am Platz!) werden die entsprechenden Bestätigungen seitens der Flugschule an Ihre Lizenzbehörde gesendet, die dann das Rating gem. § 1.065 (b) JAR-FCL in Ihre Lizenz einträgt.
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° Häufige Fragen -FAQs:
- Habe ich einen Anspruch auf Eintrag des CRI-rating in meine deutsche oder schweizerische Lizenz, wenn Ausbildung und Prüfung in Österreich gemacht wurden?
Antwort: Ja, dieser Anspruch besteht gem. § 1.065 (b) JAR-FCL und wird in ständiger Praxis auch von LBA und deutschen Länderbehörden angewendet.
- Werden TMG-Stunden auf die geforderten Mindest-Flugstunden angerechnet?
Antwort: Ja, allerdings nur wenn ein TMG-rating in den JAR-FCL-Schein eingetragen ist (TMG-Stunden auf dem nationalen Segelflugschein werden also leider nicht angerechnet)
- Kann ich den CRI nur an einer FTO erwerben?
Antwort: ja, und diese FTO muß die Erlaubnis zur CRI-rating Ausbildung besitzen und darf hierzu nur zugelassene Fluglehrer-Ausbilder einsetzen.
- Nur in Deutschland: Benötige ich eine neue ZÜP für den Eintrag? 
Antwort: nein, aber eine Kopie der gültigen ZÜP muß dem Antrag beigelegt werden
- Muß ich persönlich den Antrag auf Eintrag auf Eintragung des CRI-Ratings stellen oder macht das die Flugschule ?
Antwort: Das müssen Sie selbst machen, aber Sie erhalten hierzu von uns ein Musteranschreiben.
- Gilt das SEP-CRI rating auch für Mehrmot-Flugzeuge?
Antwort: Nein, zunächst nur für die Klasse SEP, aber eine Erweiterung auf MEP oder andere Klassen ist jederzeit unter bestimmten Bedingungen (§ 1.380(a), (c) JAR-FCL) möglich.
- Habe ich mit dem CRI-rating in allen Staaten Europas die gleichen Rechte?
Antwort: Nein, es gibt Unterschiede, aber die besprechen wir im Unterricht.
- Kann ich den Prüfungsflug für das CRI-rating für mich auch als Übungsflug nach JAR-FCL zum Erhalt des SEP-class ratings werten lassen?
Antwort: ja, dazu müssen aber bestimmte Formalitäten beachtet werden.
>>Weitere Informationen zur CRI(SPA)-Ausbildung<<
