Wenn Sie Ihre Grundlizenz erhalten, so enthält diese noch nicht alle Berechtigungen, die Sie vielleicht noch gerne zusätzlich hätten oder benötigen.
UNTERSCHIEDSSCHULUNG (Differences Training)
Wurden auf einer Baureihe innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren nach der Unterschiedsschulung keine Flüge durchgeführt, ist eine erneute Unterschiedsschulung oder eine Befähigungsüberprüfung (mit Prüfer) erforderlich, außer für Muster oder Baureihen innerhalb der Klassenberechtigung für einmotorige Flugzeuge (SEP).
Für folgende Baureihen innerhalb der Klassenberechtigung SEP ist eine einmalige Unterschiedsschulung erforderlich:
Einziehfahrwerk, Verstellpropeller, Turbolader, Druckkabine, Spornrad, Glascockpit, Autopilot
Für Inhaber einer MEP-Berechtigung ist im Rahmen der Umschulung auf jedes andere mehrmotorige Flugzeugmuster eine Unterschiedsschulung erforderlich, die nach 2 Jahren Flugpause verfällt und neu erworben werden muss.
Die Unterschiedsschulung kann nur von Fluglehrern oder Prüfern durchgeführt werden und ist im Flugbuch des Piloten einzutragen und abzuzeichnen.
Hier finden Sie die offizielle
>>FAA CLASS AND TYPE RATING LIST and ENDORSEMENT LIST (Aeroplanes)<<
ERWEITERUNGEN UND BERECHTIGUNGEN
Wollen Sie später einmal einen >>Berufs-<< oder gar >>Linienpilotenschein<< machen, so benötigen Sie zum Beispiel eine Instrumentenflug-Ausbildung. Vielleicht wollen Sie sich aber auch im >>Kunstflug<< präsentieren?
Bei uns erhalten Sie maßgeschneidert die Ausbildung, die Sie sich wünschen!
AUSBILDUNGSFINANZIERUNG
Hinsichtlich >> Ausbildungsfinanzierungen << halten wir verschiedene
Modelle wie z.B. einen Bildungskredit, für Sie bereit, die wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen
erörtern.
Wählen Sie nun in der Leiste links die gewünschte Berechtigung, für die Sie sich interessieren!



