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ZÜP-frei - Fliegen mit einer österreichischen Lizenz - ohne Bespitzelung!
Schluss mit der Behördenwillkür - Für grenzenlosen Zusammenhalt - PPL und GPL Ausflaggen nach Österreich

Kein anderes Thema sorgt für derartig viele Anfragen in Österreich wie die deutsche Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 Luftsicherheitsgesetz (ZÜP):

JAR Spionage in Deutschland - Jetzt ausflaggen!Mit der sogenannten ZÜP bespitzelt man "legal" in unerhörter Art und Weise, unter der fadenscheinigen Begründung Terrorismus verhindern zu wollen, unbescholtene Inhaber von deutschen Zivilluftfahrerausweisen.
Durch "freiwilligen Zwang" (ansonsten droht Lizenzentzug) wird mittels selbst gestelltem Antrag bei Erwerb oder Verlängerung der Pilotenscheine eine Überprüfung durch alle verfügbaren deutschen Quellen,
wie

1. Polizeivollzugsbehörden der Länder
2. Verfassungsschutzbehörden der Länder
3. Bundeskriminalamt
4. Zollkriminalamt
5. Bundesamt für Verfassungsschutz
6. Bundesnachrichtendienst
7. Militärischer Abschirmdienst
8. Stasi-Unterlagenbehörde
9. Ausländerzentralregister
10. Ausländerbehörden
11. Flugplatzbetreiber
12. Luftfahrtunternehmen
13. ArbeitgeberGeheimdienste in Deutschland antragskonform erreicht.

AOPA Deutschland schreibt auf deren Homepage wie folgt:

"Es gibt zahlreiche Piloten, die aus rechtsstaatlichen Gründen die ZÜP verweigern. Diese gelten in einigen Bundesländern als unzuverlässig, in anderen nicht. Einige Piloten haben gemeint, sie hätten nichts zu befürchten und haben den Antrag arglos gestellt. Wir haben leider auch Piloten, die irgendeine Vorstrafe haben oder sogar laufende oder eingestellte Ermittlungsverfahren oder sonstige Umstände, die den Luftsicherheitsbehörden nicht gefallen, z.B. eine unbezahlte Rechnung.

Nach Ansicht der Behörde in Berlin-Brandenburg gilt eine unbezahlte Rechnung in Höhe von € 36 als Kriterium der Unzuverlässigkeit. Insolvenzvergehen, wechselseitige Strafanzeigen unter Geschäftsleuten oder Erben, Steuerstraftaten, Beleidigung im Straßenverkehr, Schulden mit angeblicher Erpressbarkeit führen zur Versagung der Zuverlässigkeit.

Etliche Piloten sind nur deshalb vorbestraft, weil sie sich z.B. bei Insolvenzen aus Geldmangel oder in Sorge um ihren Ruf nicht gegen Strafbefehle wehren konnten oder wollten, oder weil schlichtweg Zahlungsprobleme zu Betrugsanzeigen etc. geführt haben.
Wir wollen Vorstrafen nicht bagatellisieren. Aber diese Vergangenheit hat keine Aussagekraft für die fliegerische Zuverlässigkeit oder „terroristische“ Gefahr. Viele Piloten resignieren, manche kämpfen, etliche wandern mit ihren Lizenzen ins Ausland ab.

Mit dem Trick der „freiwilligen Antragstellung“ wird das Datenschutzgesetz ausgehebelt und die Kostenpflicht
auf den Piloten verlagert. Die Kosten betragen € 30,00 bis € 80,00."

Glücklicherweise gibt es jedoch Piloten, die sich mittels der phantastisch agierenden neuen Pilotenbewegung JAR-CONTRA gegen diesen Wahnsinn wehren - im weiteren Sinne auch im Sinne der europäischen Luftfahrt, da dieser Wahnsinn Schule machen könnte.

Da auch wir als österreichische Piloten solche Vorgehensweisen nicht gutheißen können und wollen, bieten wir im Rahmen unserer Flugschule deutschen Interessenten/Innen die Möglichkeit kostengünstig auf eine Segelflug- oder Privatpilotenausbildung an und auf andere Lizenzen in Österreich auszuflaggen.

FÜR WEN IST AUSFLAGGEN AUS DEUTSCHLAND INTERESSANT? KANN ICH DAMIT DIE ZÜP LEGAL VERMEIDEN?

Ja, die deutsche Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 Luftsicherheitsgesetz ist legal vermeidbar:

  • für deutsche Staatsbürger als Ersterwerber einer Pilotenlizenz
  • für deutsche Staatsbürger, welche eine deutsche UL-Lizenz besitzen

    Wichtig ist, dass bei Erwerb einer österreichischen Lizenz keine bestehende JAR-Lizenz vorliegt.

    KANN ICH WECHSELN, AUCH WENN ICH SCHON EINE DEUTSCHE JAR-LIZENZ BESITZE?

    Ja, auch dann gibt es Möglichkeiten Ihre Registerbehörde
    zu ändern

    Eine Umschreibung einer bestehenden deutschen JAR-Lizenz ist bei aufrechtem deutschen Wohnsitz nur schwer möglich. Aber auch hier gibt es Wege:

  • Sie übersiedeln mit Ihrem Hauptwohnsitz nach Österreich (Mindestwartezeit für die Beantragung eines Registerbehördenwechsels bei AUSTRO CONTROL sind 6 Monate)
  • Sie gründen in Österreich eine Firma.
  • Sie sind bei einer österreichischen Firma angestellt oder wechseln Ihren Dienstgeber.

AuskunftMit einer österreichischen Lizenz können Sie legal in Deutschland fliegen, ohne Verpflichtung eine ZÜP beantragen zu müssen! Der Versuch der Deutschen europaweit eine EURO-ZÜP einzuführen ist sinnvollerweise am Widerstand der restlichen EU-Mitgliedsstaaten gescheitert.

FRAGEN SIE UNVERBINDLICH BEI UNS AN - WIR HELFEN IHNEN GERNE!

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