SCHIFFSFÜHRERPATENT - 10m sowie SCHIFFSFÜHRER-SPRECHFUNKZEUGNIS
Nächster Schiffsführer-Kurs: Samstag 5.5.07 oder zusätzlich gerne nach persönlicher Absprache
Der Besitz verbindlicher und freiwilliger Befähigungsnachweise für Wasserflugpiloten kann hinsichtlich des Versicherungsschutzes von Bedeutung sein. Versicherer könnten im Schadensfall ggf. ihre Deckung verweigern, wenn der Versicherte für das befahrene Revier nicht angemessen befähigt war.
Im Zuge der Ausbildung zum Wasserflugzeugpiloten bieten wir in Zusammenarbeit mit einer namhaften österreichischen Schiffsführerschule auch die Ausbildung zum Schiffsführerpatent 10m auf der Donau an.
Das Schiffsführerpatent auf der Donau bzw. auf den österreichischen Binnengewässern ist gültig für Motorboote mit einer Leistung von mehr als 4,4 kW (= 6 PS).

Voraussetzungen für den Erwerb eines Befähigungsausweises:
- Vollendung des 18. Lebensjahres bei Schiffsführerpatenten
- Geistige und körperliche Eignung
- Persönliche Verlässlichkeit
- Nachweis der erforderlichen Fahrpraxis (entfällt bei Schiffsführerpatent - 10 m)
- Nachweis über die Ausbildung in "Lebensrettenden Sofortmaßnahmen" für die Schiffsführerpatente - 10 m und das Raftpatent.
Ansonsten: Nachweis über die Ausbildung in "Erster Hilfe"
Körperliche und geistige Eignung, persönliche Verlässlichkeit:
Bei Bewerbern um die Schiffsführerpatente - 10 m gilt der Nachweis der Verlässlichkeit erbracht, wenn sie ein zu Recht bestehendes, von einem EWR-Staat ausgestelltes Befähigungszeugnis zur selbständigen Führung von Triebwagen, Kraftfahrzeugen oder Luftfahrzeugen besitzen.
Erforderliche Fahrpraxis: keine
Ausbildung in "Erster Hilfe" bzw. die Unterweisung in "Lebensrettenden Sofortmaßnahmen":
Diese Nachweise können durch die Vorlage der entsprechenden Bescheinigungen gemäß § 28b der Kfz-Durchführungsverordnung 1967 (Kfz-Führerschein Gruppe D für Kapitänspatente und Schiffsführerpatente - 20 m und für die Schiffsführerpatente 10 m Kfz-Führerschein, der nach dem 1. Jänner 1973 ausgestellt wurde) als erbracht angesehen werden.
Die theoretische Schiffsführer-Ausbildung
Das Schiffsführerpatent - 10 m ist ein Binnenschiffahrtspatent, das Sie zur selbständigen Führung von motorbetriebenen Fahrzeugen jeder Art bis zu einer Länge von 10 m auf Wasserstraßen (Donau) und sonstigen Binnengewässern berechtigt. Im Theorieblock lernen Sie alle wichtigen Teile des Wasserrechts und werden mit Technik und potentiellen Gefahren vertraut gemacht.
I. Allgemeine Fachgebiete:
- Vorschriften, Gewässerkunde
- Recht: Kenntnis der schifffahrtspolizeilichen Vorschriften;
- Technik: Kenntnis der wichtigsten Gewässermerkmale in geographischer, hydrologischer, meteorologischer, morphologischer und nautischer Hinsicht;
- Navigation; Manövrieren und Führen des Fahrzeuges
- Allgemeine Kenntnisse der Navigation, insbesondere Positions- und Kursbestimmung;
- Steuern des Fahrzeuges unter Berücksichtigung des Einflusses von Wind, Strömung, Sog und Tiefgang, Beurteilung einer ausreichenden Schwimmfähigkeit und Stabilität;
- Zweck und Funktion des Ruders und der Schiffsschraube;
- Ankern und Festmachen;
- Manöver in der Schleuse (gilt nicht für Schiffsführerpatent – 10 m – Seen und Flüsse)
- Manöver in Häfen, Manöver beim Begegnen und Überholen;
- Bau und Stabilität des Fahrzeuges
- Grundkenntnisse im Schiffsbau, insbesondere im Zusammenhang mit der Sicherheit von Personen an Bord und des Fahrzeuges;
- Grundkenntnisse über die wichtigsten Bauelemente von Fahrzeugen;
- Grundkenntnisse über Stabilität und Schwimmfähigkeit sowie über deren praktischen Anwendung;
- Schiffsmaschinen
- Grundkenntnisse über Bau und Arbeitsweise von Bootsmotoren;
- Bedienung und Betriebskontrolle, Verhalten im Störfall;
- Verhalten unter besonderen Umständen
- Grundsätze der Unfallverhütung;
- Bedienung der Rettungsausrüstung;
- Erste Hilfe bei Unfällen;
- Brandverhütung und Bedienung der Feuerlöschgeräte;
- Maßnahmen bei Havarien, Kollisionen und Festfahren einschließlich der Abdichtung eines Lecks;
- Reinhaltung des Gewässers.
Die Theorieschulung findet in unserem >>FLUGAUSBILDUNGSZENTRUM WIEN<< jeweils an einen Wochenende (Samstag und Sonntag) statt!
Die praktische Ausbildung:
Bei unserer Praxis ist eine Schleusenfahrt, Streckenfahrt sowie eine Nachtfahrt vorgesehen und zusätzlich werden Fallbeispiele wie „Mann über Bord“ geprobt, sodass Sie mit bester Vorbereitung zur Prüfung antreten. Gegenüber Versicherungen, Behörden und Vercharterern ist dieses Patent Ihr Ausbildungsnachweis.
WINTERBETRIEB:
Das Schulschiff ist beheizt, aus diesem Grund ist auch im Winter eine wesentlich angenehmere Ausbildung möglich, um das entsprechende Know - How in kürzester Zeit zu erlernen.
Prüfungsort und Zeit:
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, sie wird von einer Prüfungskommission abgenommen.
Bezahlung, anfallende Kurskosten, Lehrbuch etc.
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Abwicklung: Alle Formalitäten werden von uns für Sie durchgeführt!
Die anfallenden Kurskosten in Höhe von € 335,- können mittels Electronic-Banking oder am ersten Kurstag bar beglichen werden. -
Die Prüfungskosten mit den Verwaltungsabgaben (inkl. Stempelgebühren) in der Höhe von EUR 76,20 sind am Prüfungstag zu bezahlen.
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Die Austellungsgebühr für das Patent betragen EUR 29,- (Staatsdruckerei), Lehrunterlagen (Buch und Kopien) EUR 32,-
Für die Schiffsführer- Ausbildung ist eine kostengünstige Kurzmitgliedschaft erforderlich.
Fragen Sie einfach unverbindlich bei uns an.
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SCHIFFSFÜHRER-SPRECHFUNKZEUGNIS
Nächster Schiffsführer-Kurs: Samstag 3.2.07 oder zusätzlich gerne nach persönlicher Absprache
Sie planen in der Zukunft ein Wasserflugzeug zu benützen oder auch nur einmal einen Ausflug auf der Donau? Denken Sie an Ihre Verpflichtung ein amtliches Sprechfunkzeugnis vorlegen zu müssen.
Wir veranstalten Kurse für das international gültige Sprechfunkzeugnis. Wer auf einem Wasserfahrzeug ein Sprechfunkgerät (Seefunk, Binnenschifffahrtsfunk) betreiben will, muss als Bediener dieses Gerätes ein Sprechfunkzeugnis besitzen. Das Sprechfunkgerät an Bord wird für viele Fälle dringend benötigt, u.a. für Notrufe, Absprachen mit anderen Schiffsführern, Ansprechen von Schleusen- oder Hafenpersonal, Empfang von Wetterberichten und nautischen Nachrichten, Telefongesprächen in das öffentliche Telefonnetz (über die Küstenfunkstellen), etc.. Hier die aktuellen Möglichkeiten: ________________________________________________________________________________
UKW-Sprechfunkzeugnis für die Donau und Binnengewässer (UBI):

Je nach Einsatz und Fahrtgebiet gibt es für Wasserfahrzeugführer mehrere Sprechfunkzeugnisse:

Binnenbereich und Seenbereich:
Kurskosten: € 130,00
Die Prüfung erfolgt in Deutsch
Voraussetzungen: Mindestalter 15 Jahre, Kopie Reisepass, 2 Passbilder
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UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenbereich und das Meer:
Das SRC (Short range Certificate) nach IMO (International Maritime Organisation)
Es berechtigt zur Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen für UKW und Funkeinrichtungen des GMDSS für UKW und entspricht in vollem Umfang dem Anhang zur Entschließung 3443 (WRC-97) und ist daher international (Meer und z.B. Donau) sowie auch zeitlich unbefristet gültig.
Wozu braucht man überhaupt ein Funkzeugnis ?
In Gefahren- und Notsituationen ist das UKW-Sprechfunkgerät Ihr größter Sicherheitsfaktor. Und es ist Ihr wichtigstes Kommunikationsmittel: in Küstennähe als Verbindung zum Land, auf dem Meer zu anderen Schiffen.
Das Handy als Alternative? Nein ! Die Reichweite ist geringer und die Schifffahrt kann man nun mal nicht anwählen. Demgegenüber ermöglichen Sprechfunkgeräte die Verbindung zu anderen Skippern, Hafenbehörden, MRCC, zu Radar- u. Wetterberatung und auch normale Anrufe ins Telefonnetz. Alle Charter - Yachten müssen heute mit einem Funkgerät ausgerüstet sein. Auch wenn noch nicht "Seenot" besteht, kann mit einem Funkgerät schnell Rat und Hilfe geholt werden.
Schulung an Original DSC Decodern 
Theorieprüfung in Deutsch, praktische Teilprüfung in Englisch, Voraussetzungen wie vor
Kurskosten:
Kurs mit Prüfung in Österreich durch die Fernmeldebehörde in Wien € 320,-
Kurs mit Deutscher Prüfung in Passau an der Donau durch den Prüfungsausschuss Nürnberg € 250,-
Amtliche Prüfungsgebühren in Österreich: € 150,-
Amtliche Prüfungsgebühr in Deutschland: € 102,70 (komplett)
AUSBILDUNGSFINANZIERUNG
Hinsichtlich >> Ausbildungsfinanzierungen << halten wir verschiedene
Modelle wie z.B. einen Bildungskredit, für Sie bereit, die wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen
erörtern.
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Wir führen regelmäßige Kurse, fragen Sie bitte an unter "info@mfu.at"
