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GPL - Glider Pilots Licence
Segelflugschein

Sportfliegerunion KlosterneuburgDer GPL (Segelflugschein) berechtigt zum fliegen ohne Motor - wie die Vögel. Die wahre Kunst des Segelfliegens liegt im stundenlangen Fliegen, ohne einen Tropfen Treibstoff zu verbrauchen. Doch auch die TMG- (Motorsegler) Ausbildung stellt eine kostengünstige Alternative zum PPL(A) dar.

Beachten Sie auch die vielfältigen Weiterbildungsmöglichkeiten zum Segelkunstflugpiloten, Nacht- und Wolkenqualifikation, fliegen mit mehrsitzigen Segelflugzeugen, Windenstart, Schleppstart, Rollstart, etc.

SEGELFLUG IST EIN ERLEBNISSPORT

Der Bezug zur Natur, besonders in Verbindung mit Wind, Wetter und die Verbundenheit mit der vielfältigen Landschaft, mitten in den österreichischen Alpen lässt ihn zu einem Spiel von unvergleichlicher Schönheit werden.

Genießen Sie das Gefühl Aufwinden getragen zu werden und wie ein Vogel über die Landschaft zu gleiten..

Segelfliegen ist ein phantastischer Sport, bei dem sich der Einsatz von Geist, Körper und  Flugmaterial zu einem der faszinierendsten Abenteuer vereinen.

LS8

Segelflug ist auch Abenteuer, das mit dem Streckenflug in den Alpen beginnt. Segelflug ist Einsamkeit, Alleinverantwortlichkeit für das Sportflugzeug, das Spiel mit Wind und Wetter und auch die Genugtuung nach einem erlebnisreichen Tag bei erfolgreicher Rückkehr zum Abflugplatz.

Segelfliegen entspricht dem heutigen Zeitgeist und dem gesellschaftlichen Bedürfnis, kann aber auch im sportlichen Wettkampf begeistern, wie zum Beispiel beim Segelkunstflug.

MOTORSEGELFLUG AUF TMG (MIT HILFSMOTORSTART)

Der Unterschied ist, Motorsegelflieger haben einen eigenen Motor. Sie brauchen nicht durch ein anderes Flugzeug in die Luft gezogen werden, oder mittels einer Seilwinde nach oben transportiert werden. Motorsegelflieger startet man wie ein herkömmliches Flugzeug von einer Startbahn aus. Bis zur gewünschten Höhe haben Sie bei einem Motorsegelflugzeug die Möglichkeit, durch den Motor nach oben zu fliegen. Ist eine bestimmte Höhe erreicht, dann kann der Motor abgestellt werden, und der Flieger segelt durch die Lüfte.SFU Motorsegler

Auszug zur Grundberechtigung für Segelflieger (§ 61)   

Die Startart Hilfsmotorstart berechtigt den Inhaber zur Verwendung des Motors, um
1. zu starten und Anschluss an Aufwindgebiete zu erreichen,
2. Außenlandungen zu verhindern und
3. aus Sicherheitsgründen Landungen mit auf Leerlaufdrehzahl laufenden Motor durchzuführen.

Bewerbung um einen Segelfliegerschein (§ 62) Stand 03.03.2008

Für Erwerb erforderlich:

innerhalb der letzten 24 Monate vor der Antragstellung:

  1. Segelflüge von wenigstens sechs Stunden
  2. davon mindestens drei Stunden und 30 einwandfreie Landungen alleine an Bord
  • für Motorflugzeugpiloten genügen Segelflüge von mindestens eineinhalb Stunden Dauer und 15 einwandfreie Landungen

Segelfliegerprüfung (§ 63)
Inhalt der theoretischen Ausbildung und Prüfung für Segelflieger sind (§ 27):

1. Luftrecht,
2. Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse,
3. Flugleistung und Flugplanung,
4. Menschliches Leistungsvermögen,
5. Meteorologie,
6. Navigation,
7. Flugbetriebliche Verfahren,
8. Aerodynamik.
soweit sie für Segelflieger (einschließlich betreffende Startarten) von Bedeutung sind.

Der Bewerber hat bei der praktischen Prüfung

  1. drei Segelflüge unmittelbar nacheinander auszuführen
  2. dabei müssen mindestens je zwei Vollkreise in einer Schräglage von 30 bis 40 Grad hintereinander nach links und nach rechts ausgeführt werden
  3. bei der Landung ist auf einer Ziellandefläche im Ausmaß von 150 m x 50 m aufzusetzen
  4. Dauer der Flüge wenigstens zwei Minuten (ausgenommen Gummiseilstart).

Für den Erwerb mit Berechtigung Hilfsmotorstart:
innerhalb der letzten 24 Monate vor der Antragstellung:

  1. Segelflüge von insgesamt wenigstens acht Stunden
  2. davon mindestens vier Stunden und 35 einwandfreie Landungen alleine an Bord

(für Motorflugzeugpiloten genügen Segelflüge von insgesamt mindestens zwei Stunden Dauer und 20 einwandfreie Landungen alleine an Bord).

Bei Antrag einer Grundberechtigung sind für die Erteilung der jeweiligen Startart jeweils mindestens zehn einwandfrei ausgeführte Landungen alleine an Bord nachzuweisen.

Die Eintragung der Startart Hilfsmotorstart in einen österreichischen Segelfliegerschein ist nur 

  • bei Erfüllung der ZLPV 2006 i.d.g. Fassung gem § 61, 62 und 64 und
  • eine Anerkennung bei ausländischen Scheinen wenn sie den vorstehenden Bestimmungen entsprechen.

Nicht anerkannt für die Eintragung der Startart Hilfsmotorstart in einen österreichischen Segelfliegerschein sind derzeit der Privatpilotenschein PPL(A), Reisemotorsegler (Touringmotorsegler) und die MiM-Berechtigung.

Hinweis: Keine Berechtigung zum Führen des Motorseglers im Motorflug. Dafür ist ein PPL(A) oder TMG erforderlich.

Verlängerung der Berechtigung Hilfsmotorstart:

Da in der ZLPV 2006 keine Anrechnungsbestimmungen von Flügen mit Motorsegler im Motorflug (PPL oder Touringmotorsegler) bzw. mit der MiM-Berechtigung vorgesehen sind, können solche Flüge nicht für eine Anerkennung für Aufrechterhaltung der Grundberechtigung, Erweiterung der Grundberechtigung und der Startart HILFSMOTORSTART anerkannt werden.

Eine andere Möglichkeit einen Touringmotorsegler auf Strecke von A nach B zu betreiben ist der
MOTORSEGLER IM MOTORFLUG

AUSBILDUNGSFINANZIERUNG

Hinsichtlich >> Ausbildungsfinanzierungen << halten wir verschiedene Modelle wie z.B. einen Bildungskredit, für Sie bereit, die wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen erörtern.

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