VOM PRIVATPILOTEN BIS ZUM LINIENPILOTEN (VERKEHRSFLUGZEUGFÜHRER)
Eine Pilotenlizenz berechtigt Sie dazu, bestimmte Tätigkeiten auf Luftfahrzeugen auszuführen. Sei dies nun im Rahmen privater Hobbyfliegerei, gewerblicher Vercharterung oder im Liniendienst.
Es gibt 3 Lizenzstufen, die Sie auf Flächenflugzeugen erlangen können, wobei Sie die jeweils niedrigere Stufe benötigen um überhaupt aufstocken zu können:
- << PPL(A) - Privatpilotenlizenz
- Sieht private Flüge jeder Art vor, angefangen beim Ausflug ans Meer.
Berechtigung als verantwortlicher Pilot oder Copilot auf Flugzeugen im nichtgewerblichen Verkehr nach Sichtflugregeln. - > Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge (SEP)
- Sieht private Flüge jeder Art vor, angefangen beim Ausflug ans Meer.
- << CPL(A) - Berufspilotenlizenz
- Mit dieser Lizenz (PPL(A) ist beinhaltet) dürfen Sie primär gesehen ein Entgelt für Ihre Flugkünste verlangen. Sei dies nun im Charterbetrieb, Bannerschlepp, etc., sowohl auf Flugzeugen die nicht zur gewerbsmäßigen Beförderung eingesetzt werden und auch als verantwortlicher Pilot bei der gewerbsmäßigen Beförderung.
- << ATPL(A) - Verkehrspilotenlizenz
- Die Verkehrspilotenlizenz beinhaltet alle Rechte des PPL(A), IR(A) und berechtigt Sie dazu als verantwortlicher Pilot oder Copilot auf Flugzeugen tätig zu sein, die im Rahmen einer gewerbsmäßigen Beförderung (auch Fluglinie) eingesetzt werden.
Bei CPL und ATPL-Ausbildung ist von der FTO sicherzustellen, dass der Bewerber über ausreichende Kenntnisse in Englisch, Physik und Mathematik verfügt, die es ihm erleichtern, den Lehrgängen zu folgen.
Hierzu gibt es auch Zusatzqualifikationen, die eine Erweiterung der jeweiligen Lizenz bedeuten.
Die JAR-Lizenz wird in sämtlichen europäischen Mitgliedstaaten ohne weitere Formalitäten anerkannt.
Infolge dieser gegenseitigen Anerkennung von derartigen Lizenzen aus JAA - Staaten werden Lizenzen, Berechtigungen, Zertifizierungen und Ermächtigungen, welche die Behörde des entsprechenden Mitgliedsstaates ausstellt, von den anderen Mitgliedsstaaten mit dem gleichen Status ohne Einschränkungen akzeptiert.
Folgende Länder haben JAR-FCL eingeführt:
Belgien, Tschechien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Island, Irland, Italien, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Turkei, Großbritannien
Konsequenz für Lizenzen von "Non-JAA-member-states",
wie z.B. USA oder Kanada werden betreffend Anerkennung/Umschreibung vor allem auf der Stufe CPL/IR/ATPL mit so einschneidenden Regelungen versehen, dass diese Ausbildungswege in der Realität überaus hindernisreich sind. Eine Ausbildung im EU-Ausland kommt somit wesentlich teurer!
Wählen Sie die gewünschte Lizenzklasse, für die Sie sich interessieren und kontaktieren Sie uns für ein Angebot!
