Ultralight fliegen ist in Österreich nur mit einem auf Ultralightflugzeuge eingeschränkten PPL(A) möglich. Das heißt Sie machen die komplette Theorieausbildung des PPL(A), fliegen jedoch die Ausbildung auf einem Ultralight. Auch die Prüfung legen Sie auf einem Ultralight ab.
ANFÄNGERSCHULUNG
Für Bewerber ohne fliegerische Vorkenntnisse gelten wie beim PPL(A) folgende Voraussetzungen bzw. Anforderungen:
Mindestalter:
Beginn Ausbildung 16 Jahre,
Lizenzausstellung 17 Jahre
Flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis
Theoretische Ausbildung
Unterricht in den Fächern Luftrecht, Navigation, Meteorologie, Funk, Technik/Aerodynamik, Verhalten in besonderen Fällen, Pyrotechnik, Menschliches Leistungsvermögen (HP&L).
Wir empfehlen Ihnen jedoch wegen der Aufstockungsmöglichkeiten am regulären Motorflugtheoriekurs teilzunehmen. Dieser findet jeweils Mittwoch von 18-21 Uhr in unserem Flugausbildungszentrum Antonsplatz in Wien 10 statt.
Praktische Ausbildung
Mindestens 30 Ausbildungsflugstunden, davon 5 Alleinflugstunden sowie u.a. 2 Überlandflüge von mindestens 200 km Länge.
Folgende Unterlagen sind bei Ausbildungsbeginn einzureichen
- Nachweis der Teilnahme an einem Kurs über Sofortmaßnahmen am Unfallort (Erste Hilfe) oder Führerschein
- Personalausweiskopie, 2 Passbilder, polizeiliches Führungszeugnis muss beantragt sein
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Kopien vorhandener Luftfahrerscheine
Gültigkeit, Verlängerung
60 Monate in Verbindung mit gültigem Tauchlichkeitszeugnis.
Ausübung der Lizenzrechte möglich, wenn in den letzten 24 Monaten 12 Flugstunden auf einmot. Landflugzeugen, Reisemotorseglern oder aerodynamisch gesteuerte UL durchgeführt wurden. Davon 6 Flugstunden als verantwortlicher. Luftfahrzeugführer mit 12 Starts und Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Dauer mit einem Fluglehrer.
Passagierflugberechtigung
Zur Mitnahme von Passagieren ist erforderlich:
* eine gültige UL-
Lizenz
* Nachweis von 5 Überlandflügen, davon mindestens 2 Überlandflüge über mind. 200 km mit Zwischenlandung in Begleitung eines Fluglehrers.
Bei der Mitnahme von Passagieren müssen außerdem die Bedingungen zur Ausübung der Berechtigung erfüllt sein. Dies sind
3 Starts und Landungen in den letzten 30 Tagen auf dem Luftfahrzeugmuster.
UMSCHULUNG VON AUF PPL(A)-UL AUF PPL(A) UNEINGESCHRÄNKT
Für die Aufstockung zum PPL-A nach JAR-FCL werden noch 5 Flugstunden auf einem Flugzeug bis 750 kg Abfluggewicht benötigt (PPL-National) und für den uneingeschränkten PPL(A) zwei Flugstunden auf einem SEP-Flugzeug, z.B. CESSNA 150.
Hinsichtlich >> Ausbildungsfinanzierungen << halten wir verschiedene Modelle wie z.B. einen Bildungskredit, für Sie bereit, die wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen erörtern
