Privatpilotenschein PPL(A), eingeschränkt auf Motorsegler (TMG) - Mindestalter 16 Jahre
Die theoretischen Ausbildungsinhalte zum TMG werden derzeit ident zur Privatpilotenausbildung >>PPL(A)<< unterrichtet, die Prüfung wird jedoch auf einem Motorsegler abgelegt (kein Klapptriebwerk).
Reisemotorsegler werden überwiegend im Motorflug für Reise- und Schulungsflüge eingesetzt. Sie sind durchweg eigenstartfähig und haben meistens nicht die segelflugzeugtypische Tandemsitzanordnung. Die Anzahl der Sitze ist auf zwei beschränkt.
Der Motor darf während des Fliegens nicht abgestellt werden!
Erwerb von mehreren Klassenberechtigungen (SEP Land und TMG)
Wird der überwiegende Anteil der Ausbildung auf Flugzeugen der Klasse TMG durchgeführt, so sind für den gleichzeitigen Erwerb der Klassenberechtigungen TMG und SEP(land) mindestens 5 Alleinflugstunden auf Flugzeugen der Klasse SEP(land) nebst den dazu erforderlichen Einweisungen (normale, abnormale und Notverfahren, kritische Flugzustände) zu absolvieren.
Die praktische Prüfung muss in diesem Fall auf einem Flugzeug der Klasse SEP(land) abgelegt werden.
Soll im Rahmen einer Ausbildung, die vorwiegend auf Flugzeugen der Klasse SEP(land) erfolgt, auch die Klassenberechtigung TMG erworben werden, müssen mindestens 3 Alleinflugstunden nebst den dazu erforderlichen Einweisungen (s.o.) auf Flugzeugen der Klasse TMG geflogen werden. Die praktische Prüfung hat auf einem Luftfahrzeug der Klasse SEP(land) zu erfolgen.
Werden die obigen Anforderungen nicht erfüllt, so hat die praktische Prüfung auf einem Luftfahrzeug der in der Ausbildung zum überwiegenden Teil verwendeten Klasse zu erfolgen, wodurch nur diese Klassenberechtigung erworben wird.
Voraussetzungen
Flugschüler müssen vor Beginn der praktischen Ausbildung über einen gültigen Flugschülerausweis verfügen oder im Besitz eines gültigen Zivilluftfahrerscheines, ausgenommen Fallschirmspringerscheine und Hänge- beziehungsweise Paragleiterscheine, sein.
Dies setzt die Vollendung des 15. Lebensjahres sowie die für den angestrebten Schein erforderliche medizinische Tauglichkeit voraus.
Behinderte Personen
Die Schulung von Personen, die nicht über die notwendige Tauglichkeit verfügen (z.B.: aufgrund von Behinderungen, Prothesen, etc.), ist nur im Einvernehmen mit der zuständigen Behörde zulässig.
Sprechfunkzeugnis
Spätestens für den ersten Allein-Überlandflug muss ein Flugschüler über ein gültiges >>Sprechfunkzeugnis<< verfügen. Vor diesem Zeitpunkt ist ein Sprechfunkzeugnis erforderlich, wenn Alleinflüge in Lufträumen der Klasse D oder höher, insbesondere in Kontrollzonen, durchgeführt werden sollen.
INFORMATION:
Motorsegler (TMG) sind Flugzeuge, bei denen je nach vorhandener Lizenz des Piloten die Betriebsarten Motorflug oder Segelflug möglich sind.
Es ist daher auch möglich, einen Motorsegler mit einer >>Segelfluglizenz<< zu betreiben.
Im Gegensatz zur TMG-Klassenberechtigung ist im Segelflug die Nutzung des Motors nur zum Eigenstart und Aufwindsuche zulässig.
Streckenflüge unter ausschließlicher Verwendung des Motors sind allerdings dann nicht gestattet.
Hinsichtlich >>Ausbildungsfinanzierungen<< halten wir verschiedene Modelle wie z.B. einen Bildungskredit, für Sie bereit, die wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen erörtern.
