MOTORFLUGUNION KLOSTERNEUBURG MOTORFLUGSCHULE DER MOTORFLUGUNION KLOSTERNEUBURG - FLIGHT TRAINING ORGANISATION FTO - FLIGHT TRAINING ORGANISATION A-117
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DER ABLAUF DER FLUGAUSBILDUNG - So funktioniert's
Anforderungen und Bestimmungen

Voraussetzungen für die Erlangung des PilotenscheinesHier können Sie nachlesen, was Sache ist

1) Die Voraussetzungen

1.1) Der Ausbildungsbeginn ab dem Fußgänger

Es müssen keinerlei besondere Vorkenntnisse bestehen, den Fliegen ist einfacher als Sie denken!

Alles was Sie vorab benötigen ist:

  • Das erforderliche Mindestalter für den Ausbildungsbeginn ist 16 Jahre (Prüfung mit 17), nach oben ist kein Alterslimit gesetzt
  • Ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 (Siehe Punkt 2.1)
  • Ein aktueller Strafregisterauszug
  • >>Mitgliedschaft<< in unserem Verein und Abschluss eines Ausbildungsvertrages

Wir empfehlen Ihnen jedenfalls, uns vorab für ein unverbindliches (kostenloses) persönliches Gespräch zu >>kontaktieren<<, um mit uns Ihre Ausbildung zu planen.

1.2) Zur Erweiterung

Um Ihre bereits bestehende Lizenz mit einer Zusatzberechtigung zu erweitern, bzw. aufzustocken benötigen Sie:

  • Das erforderliche Alter der jeweiligen Lizenz (siehe Lizenz-Kategorien links)
  • Für höherwertige Fluglizenzen (Upgrade auf CPL(A) oder ATPL(A) ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 1

2) Erforderliche Dokumente

2.1) Flugmedizinische Tauglichkeit

Flugmedizinische UntersuchungDie flugmedizinische Tauglichkeit bestätigt Ihre körperliche und geistige Befähigung, ein Luftfahrzeug zu lenken.

  • Der Inhaber eines Tauglichkeitszeugnisses muss geistig und körperlich tauglich sein, um die Rechte der jeweiligen Lizenz sicher auszuüben.
    • Der Inhaber einer Lizenz oder Bewerber um eine solche muss im Besitz eines Tauglichkeitszeugnisses sein, das in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Anlage 2 (JAR-FCL 3) ausgestellt wurde und den Rechten der jeweiligen Lizenz entspricht.

Es gibt zwei Klassen von Tauglichkeitszeugnissen:

  • Klasse 2 für Privatpiloten
  • Klasse 1 für Berufspiloten, wobei strengere Kriterien gelten.

Das Tauglichkeitszeugnis wird Ihnen bei Klasse 2 von Ihrem persönlichen Fliegerarzt (AME) und bei Klasse 1 vom zuständigen Fluguntersuchungszentrum (AMC) ausgestellt.

Natürlich muss kein Mensch perfekt sein, eine Brille oder dergleichen führt im Normalfall zu keiner Fluguntauglichkeit!

Näheres erfahren Sie direkt bei Ihrem >>Fliegerarzt<<.

2.2) Der Strafregisterauszug

Der Strafregisterauszug kann Ihnen in jedem Polizeikommisariat, jeweils nur am Vormittag unverzüglich ausgestelltwerden. Hierzu benötigen Sie ein Formular, welches Sie bei uns >>downloaden<< können. Es kommt im Wesentlichen darauf an, dass insbesondere keine Zollvergehen oder oftmalige Missachtungen der Verkehrsregelnaufscheinen. Damit wird Ihre Zuverlässigkeit überprüft.

Flugschülerausweis - notwendig, um mit der Ausbildung zu beginnen

2.3) Der Flugschülerausweis (ist nur erforderlich wenn keine gültige Luftfahrt-Lizenz existiert)

Um mit Ihrer Ausbildung zu beginnen benötigen Sie eine Flugschülerausweis, welcher Sie zum Beginn der praktischen Schulung und in weiterer Folge zu Alleinflügen (bei Genehmigung des Lehrers) berechtigt.

Für dessen Ausstellung benötigen Sie:

  • Antragsformular >>Downloads<<
  • € 13,00 fixe Taxe, Bearbeitungsgebühr Luftfahrtbehörde € 24,00
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis
  • 2 Passbild

3) Die theoretische Ausbildung

PRÄSENZUNTERRICHT

Die theoretische Ausbildung findet im >>FLUGAUSBILDUNGSZENTRUM IN WIEN<< in geregelten >>Kursen<< statt. Hierbei wird Ihnen eine professionelle Ausbildung, fernab vom üblichen "Wirtshaustisch" gewährleistet. Kleine Snacks, Kaffee, Getränke gewährleisten eine entspannte Atmosphäre.

FERNLEHRGANG

Sie möchten einen PPL(A) erwerben und haben nur unregelmäßig Zeit einen fixen Kurs zu besuchen? Sie lernen lieber zu Hause oder unterwegs auf Ihrem Computer? Unser >>Fernlehrgang<< ist ein idealer Weg, wenn Sie terminlich flexibel sein müssen!

KURSUNTERLAGEN
Die erforderlichen Kursunterlagen und Flugzubehör erhalten Sie Ihrer Anmeldung im vor Ort befindlichen >>Pilot-Shop<< zu einem für unsere Mitglieder vergünstigten Preis.

4) Die praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung für Landflugzeuge findet auf dem >>FLUGPLATZ WIENER NEUSTADT-OST<< statt, auf welchem unsere Flotte stationiert ist.

Die praktische Ausbildung für Wasserflugzeuge findet bei unserer >>SEAPLANE-BASE<< in Klosterneuburg statt.

4.1) Als Fußgänger

Im Rahmen der praktischen Ausbildung lernen Sie zunächst die Handhabung von Flugzeugen, praxisorientierte Vorgehensweisen und sich schließlich alleine in die Luft erheben. Aufgrund unserer Qualifikation als FTO (Flight Training Organisation) können Sie davon ausgehen, dass Sie die bestmögliche Ausbildung erhalten, die im Sinne des Gesetzgebers normiert wurde.

4.2) Bei Erweiterung

Im Rahmen der praktischen Ausbildung garantieren wir Ihnen eine preisgünstige und hochqualitative Flugausbildung, die Ihnen hohe Sicherheit, die nötige Routine und das Verständnis für die erworbene Erweiterung garantieren soll. Aufgrund unserer Qualifikation als FTO (Flight Training Organisation) können Sie davon ausgehen, dass Sie die bestmögliche Ausbildung erhalten, die im Sinne des Gesetzgebers normiert wurde

5) Die theoretische Prüfung

Nach Abschluss Ihrer theoretischen Ausbildung werden Sie von uns für die theoretische Prüfung freigezeichnet und Ihre Ausbildungsunterlagen an die Behörde übermittelt. Unmittelbar danach können Sie zur theoretischen Prüfung antreten.

Diese Prüfung ist eine schriftliche Prüfung und kann gemäß den Festlegungen der zuständigen Behörde an einem oder mehreren Tagen abgelegt werden. Eine Prüfung besteht aus im Multiple-Choice gehaltenen Fragen.

Jedes Prüfungsfach muss mit einem Mindestergebnis von 75% abgeschlossen werden. Gelingt es vier mal hinereinander nicht, ein Fach abzuschließen, oder in sechs Versuchen, die gesamte Prüfung zu meistern, so muss die gesamte Prüfung wiederholt werden. Generell schließen die Flugschüler der Motorflugunion Klosterneuburg diese Prüfung jedoch mit weitaus höheren Ergebnissen ab.

Die Prüfungsgegenstände müssen innerhalb von 18 Monaten bestanden allesamt bestanden werden. Die Frist wird vom Ende des Kalendermonats an gerechnet, in dem der Bewerber den ersten Prüfungsversuch unternommen hat. Eine bestandene theoretische Prüfung wird für einen Zeitraum von 24 Monaten, ab dem Datum des Bestehens, für den Erwerb einer Lizenz akzeptiert.

6) Die praktische Prüfung

Nach Abschluss Ihrer Ausbildung können Sie zur praktischen Prüfung antreten. Diese findet unter Aufsicht eines Prüfers, der sich im Cockpit befindet normalerweise auf der Maschine statt, mit der Sie von der Ausbildung her vertraut sind.

Bei der Prüfung:

  • Das vorgeschriebene Mindestalter der jeweiligen Lizenzstufe (siehe Lizenz-Kategorien links)
  • Abgeschlossene Theorieausbildung
  • Abgeflogene Mindeststundenanzahl
  • Prüfungsfreigabe der Flugschule
  • Prinzipiell ist vor Ablegen der praktischen Prüfung die zugehörige theoretische Prüfung zu bestehen.
  • In Ausnahmefällen (durchgehender Lehrgang - ab initio), kann AUSTRO CONTROL Ausnahmen gewähren.
  • Mit Ausnahme von praktischen Prüfungen für den Erwerb der ATPL(A) müssen Bewerber für die praktische Prüfung von dem/der für die Ausbildung verantwortlichen Zivilluftfahrerschule/Person vorgeschlagen werden.

Für jeden Bereich hat der Bewerber zwei Versuche.

Wird ein Abschnitt nicht erfüllt, so gilt nur dieser als nicht bestanden und kann gesondert wiederholt werden. Sind jedoch mehrere Abschnitte negativ, so ist die Prüfung an sich ungültig uns muss wiederholt werden. Bei nicht bestehen eines Abschnittes einer Wiederholungsprüfung muss jedesmal die gesamte Prüfung neu gemacht werden.

Es gibt keine Limitation für das Wiederholen der praktischen Prüfung, jedoch kann bei einer nicht bestandenen Prüfung können des Weiteren auch Nachschulungen von der Behörde angeordnet werden.

7) Ausübung der Pilotenrechte

  • Lizenz und Berechtigung

    Nach bestehen aller Prüfungen sind Sie berechtigt alle Tätigkeiten auszuführen, die Sie im Rahmen der erworbenen Lizenz(en) erlangt haben.

  • Widerruf und Untersagung
  1. Wenn ein Lizenzinhaber die Anforderungen der JAR/FCL oder des LFG nicht oder nicht mehr erfüllt, sind von AUSTRO CONTROL Schritte zum Widerruf der Lizenz in die Wege zu leiten. (§ 43 LFG)
  2. Ebenso wird die zuständige ausländische Behörde von AUSTRO CONTROL in Kenntnis gestetzt, wenn dies auf eine JAA-Lizenz eines anderen Mitgliedstaates zutrifft. Der Linzenzinhaber muss unmittelbar an der Ausführung der Pilotentätigkeit im Inland gehindert werden, wenn eine Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt besteht. (§ 43 Abs. 3 LFG)
Wir gratulieren, sind Sie an diesem Punkt angelangt, so steht Ihnen nichts mehr im Wege, "sich das Blaue vom Himmel zu holen".
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