MOTORFLUGUNION KLOSTERNEUBURG MOTORFLUGSCHULE DER MOTORFLUGUNION KLOSTERNEUBURG - FLIGHT TRAINING ORGANISATION FTO - FLIGHT TRAINING ORGANISATION A-117
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EXAMINER - ZIVILLUFTFAHRTPRÜFER, Erneuerung und abgelaufene Lizenzen
Empfohlene Examiner
der AUSTRO CONTROL

MOTORFLUG - EXAMINER:

FI(A) Hans ALTENÖDER A-3709-EXAM (FE(A), NR) Tel.: +43-664/9210237
FI(A) Wolfgang FASCHANG A-1244-EXAM FE(A), CRE(A) Tel.: +43/664/1039317
FI(A) Cpt. Werner HANSEL A-1959-EXAM FE(A), NR, IRE(A), CRE, IRE, TRE C500/550/560, TRE C560XL/XLS) Tel.: +43-676/36881288
FI(A) Ing. Werner SCHEURINGER (FE(A), CRE(A)) Tel.: +43/676/840150555

SEP Cessna

ERNEUERUNG SEP - TMG

cessna.gif (12609 bytes)Die Gültigkeit von Klassenberechtigungen für einmotorige Flugzeuge mit einem Piloten beträgt zwei Jahre ab dem Ausstellungsdatum oder dem Ablauf der Gültigkeitsdauer, sofern die Berechtigung innerhalb der Gültigkeitsdauer verlängert wird.

Checkflug (Befähigungsüberprüfung, Verlängerung): SEP-Land (einmotorig) und TMG nach JAR- FCL §1.245

Wer seine Klassenberechtigung nach JAR/FCL auf einmotorigen Flugzeugen (SEP-Land) verlängern will, muss folgende Verlängerungsbedingungen beachten:

  • 12 Flugstunden innerhalb der letzten 12 Monate (bei Vorhandensein von beiden Klassenberechtigungen auf SEP/TMG zumindest auf einer der beiden Klassen oder kumulativ in beiden), davon mindestens 6 Flugstunden als PIC, der Rest kann auch als Übungs- oder Ausbildungsflug mit Lehrer als 2. Pilot geflogen werden. Quelle: AVIATION NEWS Ausgabe Nr. 4/Dezember 2008
  • 12 Starts und Landungen
  • verpflichtender einstündiger Übungsflug mit einem Fluglehrer/FI(A)

oder ersatzweise:

  • Befähigungsüberprüfung mit einem Flight Examiner (FE) innerhalb der letzten 3 Monate vor Lizenzablauf

Der Flug muss auf einem Flugzeug der Klasse SEP oder TMG durchgeführt werden, das von einem Piloten alleine geflogen werden darf.

ERNEUERUNG RUHENDES SEP UND MPA
Single und Multi Pilot Aircraft

Sofern nicht in der JAR/FCL1 nicht bindend anders vorgegeben kann durch AUSTRO CONTROL gemäß ZLPV 2006 die individuelle Flugerfahrung mitbewertet werden. Bei entsprechender Praxis (durrent flying praxis) ist eine Reduktion gegenüber der Maximalanforderung möglich. Nur eine FTO kann ein entsprechendes Trainingsprogramm ausarbeiten, das vor Beginn der Ausbildung von AUSTRO CONTROL zu genehmigen ist. Stichtag für den betrachteten Zeitraum ist das Datum des Checks zur Wiedererlangung der Berechtigung.

abgelaufen < 3 Monate Kein Training, sofern während der Gültigkeitsdauer alle Bedingungen erfüllt wurden. Ansonsten zwei Streckenabschnitte (á 30 min) mit Lehrer auf dem Baumuster wo geprüft werden soll. Dies kann durch einen FNPT II ersetzt werden. Positive Lehrerbestätigung "fit for profcheck" im Flugbuch erforderlich. Befähigungsüberprüfung gemäß Anhang 1, 2, oder 3 zu JAR/FCL 1.240 durch Examiner.

abgelaufen 3-6 Monate Vier Streckenabschnitte (á 30 min) mit Lehrer auf dem Baumuster wo geprüft werden soll. Dies kann durch einen FNPT II ersetzt werden. Positive Lehrerbestätigung "fit for profcheck" im Flugbuch erforderlich. Befähigungsüberprüfung gemäß Anhang 1, 2, oder 3 zu JAR/FCL 1.240 durch Examiner.

abgelaufen 6-12 Monate Theorieauffrischung gemäß genehmigten FTO-Lehrplan im Umfang von einem Drittel der Erstausbildung mit den Schwerpunkten Standardverfahren und Notverfahren. Praktische Schulung mind. 4h mit Lehrer. Diese kann durch einen FNPT II ersetzt werden. Positive Lehrerbestätigung "fit for profcheck" im Flugbuch erforderlich. Befähigungsüberprüfung gemäß Anhang 1, 2, oder 3 zu JAR/FCL 1.240 durch Examiner.

abgelaufen 1-3 Jahre Theorieauffrischung gemäß genehmigten FTO-Lehrplan im Umfang von zwei Drittel der Erstausbildung mit den Schwerpunkten Standardverfahren, Abnormale Verfahren und Notverfahren. Praktische Schulung mind. 6h mit Lehrer. Diese kann durch einen FNPT II ersetzt werden. Positive Lehrerbestätigung "fit for profcheck" im Flugbuch erforderlich. Befähigungsüberprüfung gemäß Anhang 1, 2, oder 3 zu JAR/FCL 1.240 durch Examiner.

abgelaufen > 3 Jahre
Gesamte Ausbildung laut FTO-Lehrplan. Skill Test erforderlich.

ERNEUERUNG RUHENDES SEP UND SET
Einmotorige Flugzeuge Kolbentriebwerk und Turbinentriebwerk für einen Piloten ohne erforderliche Musterberechtigung

Nach Ablauf der Klassenberechtigung ist die gesamtepraktische Prüfung bei einem EXAMINER zu wiederholen. Dabei ist auch der fachliche Wissensstand in einem Fachgespräch zu kontrollieren. Kein Limit seit Zeitablauf.
Dabei kann auch ein abgelaufenes IR Rating erneuert werden.
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ERNEUERUNG MEP

Die Gültigkeit von Klassen und Musterberechtigungen für mehrmotorige Flugzeuge beträgt ein Jahr, beginnend mit dem Ausstellungsdatum oder, bei einer Verlängerung der Berechtigung innerhalb der Gültigkeitsdauer, mit dem Ablauf der Gültigkeitsdauer.

Checkflug (Befähigungsüberprüfung, Verlängerung): MEP-Land (mehrmotorig) nach JAR- FCL §1.245

Die bisherigen zweimotorigen Mustereinträge bis 5,7 MTOW wurden nun zu einer Klassenberechtigung zusammengefasst = (Multi Engine Piston Land). Deren Verlängerung erfordert:

  • Eine Befähigungsüberprüfung innerhalb der letzten drei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berechtigung
  • Mindestens zehn Streckenabschnitte als Pilot eines mehrmotorigen Flugzeugs

oder ersatzweise

  • eine Befähigungsüberprüfung innerhalb der letzten drei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berechtigung
  • einen Streckenabschnitt als Pilot eines mehrmotorigen Flugzeuges in Begleitung eines Prüfers innerhalb der Gültigkeitsdauer der Berechtigung (kann auch auf unserem FNPT II durchgeführt werden!)

Die Verlängerung einer IR(A), soweit zutreffend, sollte sinnvollerweise mit der Befähigungsüberprüfung für eine Klassen-/Musterberechtigung verbunden werden.

ERNEUERUNG RUHENDES MEP
MEP nach JAR/FCL 1.215 (a) (6), (7) Kolbentriebwerk

abgelaufen < 3 Monate
Kein Training, sofern während der Gültigkeitsdauer alle Bedingungen erfüllt wurden. Ansonsten vier Streckenabschnitte (á 20 min) mit Lehrer auf dem Baumuster wo geprüft werden soll. Davon können zwei mit FNPT II absolviert werden. Positive Lehrerbestätigung "fit for profcheck" im Flugbuch erforderlich. Befähigungsüberprüfung gemäß Anhang 3 zu JAR/FCL 1.240 durch Examiner.

abgelaufen 3-6 Monate
Fünf Streckenabschnitte (á 20 min) mit Lehrer auf dem Baumuster wo geprüft werden soll. Davon können drei mit FNPT II absolviert werden. Positive Lehrerbestätigung "fit for profcheck" im Flugbuch erforderlich. Befähigungsüberprüfung gemäß Anhang 3 zu JAR/FCL 1.240 durch Examiner.

abgelaufen 6-12 Monate
Theorieauffrischung gemäß genehmigten FTO-Lehrplan im Umfang von 6 Stunden (Abnormale Verfahren, Notverfahren), praktische Schulung mind. 2:30h Airtime mit Lehrer, davon eine Stunde OEI (im Einmotorenflug). Die Hälfte der Schulung kann auf einem FNPT II stattfinden. Positive Lehrerbestätigung "fit for profcheck" im Flugbuch erforderlich. Befähigungsüberprüfung gemäß Anhang 3 zu JAR/FCL 1.240 durch Examiner.

abgelaufen 1-3 Jahre
Volle Theorieschulung gemäß genehmigten FTO-Lehrplan, praktische Schulung mind. 4h mit Lehrer, davon 1:30h Stunden OEI (im Einmotorenflug). Die Hälfte der Schulung kann auf einem FNPT II stattfinden. Positive Lehrerbestätigung "fit for profcheck" im Flugbuch erforderlich. Befähigungsüberprüfung gemäß Anhang 1, 2, oder 3 zu JAR/FCL 1.240 durch Examiner.

abgelaufen > 3 Jahre
Gesamte Ausbildung laut FTO-Lehrplan. Befähigungsprüfung gemäß Anhang 3 zu JAR/FCL 1.240 und Anhang 1 zu JAR/FCL 1.261(a).

ERNEUERUNG RUHENDES INSTRUMENT RATING

abgelaufen < 3 Monate Kein Training erforderlich. Befähigungsüberprüfung gemäß Anhang 3 / Abschnitt 3b zu JAR/FCL 1.240 durch Examiner.

abgelaufen > 3 Monate < 7 Monate
Mindestens ein Übungsflug mit Lehrer. Positive Lehrerbestätigung "fit for profcheck" im Flugbuch erforderlich. Befähigungsüberprüfung gemäß Anhang 3 / Abschnitt 3b zu JAR/FCL 1.240 durch Examiner.

abgelaufen > 7Jahre Im Rahmen einer FTO ist eine theoretische und praktische Auffrischungsschulung zu absolvieren und von dieser die Prüfungsreife zu bestätigen. Vollständige theoretische und praktische Prüfung gemäß Anhang 3 / Abschnitt 3b zu JAR/FCL 1.240.

Quelle: AVIATION NEWS 4/2008

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